-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Indiens Börsengang-Markt erreicht Rekordwert von 2,23 Lakh Crore
Lebenslange Haft für Paar wegen versuchten Mordes in Berlin - Opfer im Wachkoma
Wegen des versuchten Mordes an einem Rentner in Berlin ist ein Paar zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das aus Portugal stammende Paar den 80-Jährigen in seiner Wohnung in Berlin-Lichtenberg überfiel und der Angeklagte ihm mehrmals in den Kopf schoss, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Der Rentner überlebte, liegt aber seitdem im irreversiblen Wachkoma.
Laut Gericht kannte die 31-jährige Angeklagte das spätere Opfer, weil sie ihn in der Vergangenheit als Sprachmittlerin unterstützt hatte. Wegen dieser Hilfe bei Bankangelegenheiten und Behördengängen wusste die Angeklagte laut Gericht, dass sich ein größerer Bargeldbetrag in der Wohnung des 80-Jährigen befand.
Ende Mai vergangenen Jahres suchte die Frau gemeinsam mit ihrem 49 Jahre alten Lebensgefährten den Rentner in seiner Wohnung auf. Noch an der Wohnungstür schoss der Mann dem Rentner ins Gesicht und drängte ihn gemeinsam mit der Frau in die Wohnung. Dort schoss der Angeklagte dem Opfer noch zweimal in den Kopf.
Anschließend nahmen die Angeklagten dem Gericht zufolge einen vierstelligen Bargeldbetrag aus einem Aktenkoffer sowie den Wohnungsschlüssel des Mannes an sich, verließen die Wohnung und kauften sich von einem Teil der Tatbeute Heroin. Der 80-Jährige erlangte kurzzeitig das Bewusstsein wieder und rief eine Bekannte an, die die Rettungskräfte verständigte.
Das Landgericht sprach die beiden des versuchten Mordes, des versuchten Raubes mit Todesfolge, des besonders schweren Raubes und der schweren Körperverletzung schuldig. Das Strafmaß begründete das Gericht damit, dass der 80-Jährige in einem Zustand sei, der dem Tod näher als dem Leben sei und dass die drei Kopfschüsse objektiv lebensgefährlich waren.
Die Angeklagten zeigten zudem aus Sicht der Kammer durch die längerfristige Planung der Tat eine hohe kriminelle Energie. Eine verminderte Schuldfähigkeit erkannte das Gericht nicht, da beide Angeklagte zur Tatzeit weder unter Drogeneinfluss standen noch unter Entzugserscheinungen oder entsprechend hohem Suchtdruck litten.
T.Zimmermann--VB