
-
Katic erleidet Gehirnerschütterung bei Schalke-Debüt
-
Späte Niederlage für Klose und Nürnberg
-
Dreierpack: Lidberg sorgt für Bochumer Fehlstart
-
Köhler Vierte - Gose schwimmt auf Platz sechs
-
Etappensieg für Trump: Von Biden ernanntes Fed-Vorstandsmitglied zieht sich zurück
-
US-Sondergesandter Witkoff trifft Angehörige israelischer Geiseln
-
Bundesregierung fordert von Israel Sicherung der Versorgung im Gazastreifen
-
Von Trump sanktionierter brasilianischer Richter geht weiter gegen Bolsonaro vor
-
Wadephul hat Sicherheitskabinett zu Lage in Nahost unterrichtet
-
Schwimm-WM: Köhler Vierte über 50 m Schmetterling
-
RSG: Varfolomeev gewinnt alle vier Gerätefinals
-
Vertreter Guatemalas wollen US-Abschiebegefängnis "Alligator Alcatraz" besuchen
-
Verbraucherschutzzentrale verklagt drei Airlines wegen Handgepäck-Gebühren
-
"Aus voller Überzeugung": HSV verlängert mit Trainer Polzin
-
Justizministerin Hubig zurückhaltend zu Einsatz von Analyse-Software Palantir
-
Kolumbiens Ex-Präsident Uribe zu zwölf Jahren Hausarrest und Geldstrafe verurteilt
-
Ehemaliger Pornodarsteller wird Gleichstellungsminister in Kolumbien
-
Brasilianischer Richter will US-Sanktionen wegen Bolsonaro-Prozess "ignorieren"
-
Schwimm-WM: Wellbrock als Schnellster ins 1500-m-Finale
-
Wechselwunsch: "Legende" Son will Tottenham verlassen
-
"Sehr, sehr stolz": Muslic genießt, Schalke feiert
-
Lipowitz sucht "Abstand" - und plant nächstes "Highlight"
-
Marca: Rentenvertrag für Messi in Miami?
-
Nach Verhängung hoher Zölle: Demonstranten in Brasilien zünden Trump-Puppen an
-
Reaktion auf Lage im Gazastreifen: Wadephul informiert Merz über Nahost-Reise
-
Lys verliert in Montreal gegen Swiatek
-
Flugzeugabsturz in Washington: Höhenmesser im Hubschrauber zeigte wohl falsche Höhe an
-
Arbeitsministerin: Forderung nach längerer Lebensarbeitszeit ist "Scheindebatte"
-
SPD-Chefin Bas fordert besseres Konfliktmanagement in Koalition
-
Vorwurf der Vergewaltigung: PSG-Verteidiger Hakimi droht Prozess
-
Trump-Druck auf die Fed: Von Biden ernanntes Vorstandsmitglied geht
-
Epstein-Komplizin Maxwell in weniger gesichertes Gefängnis in Texas verlegt
-
Traumstart für Muslic: Schalke bezwingt Aufstiegsfavorit Hertha
-
3. Liga ohne Auftaktsieger: Remis zwischen Essen und München
-
Kolumbiens Ex-Präsident Uribe zu zwölf Jahren Hausarrest verurteilt
-
Elf weitere Festnahmen in Serbien nach Einsturz von Bahnhofsvordach im November
-
Rückschlag für Klosterhalfen: "War komplett am Boden"
-
"Provokative" Äußerungen aus Russland: Trump entsendet zwei Atom-U-Boote
-
Gericht in Spanien fordert exkommunizierte Nonnen zum Verlassen von Kloster auf
-
Hunderte Demonstranten im Süden Syriens fordern Abzug von Regierungstruppen
-
Vier Astronauten zur Internationalen Raumstation SS gestartet
-
Bundesregierung will nach Wadephul-Besuch über weiteres Vorgehen zu Israel beraten
-
Rüstungskonzern MBDA bereitet Produktion neuer Taurus-Marschflugköper vor
-
Mehr russische Drohnenangriffe auf Ukraine denn je - Putin nennt "stabilen Frieden" als Ziel
-
Ex-Präsidentschaftskandidatin Harris: Politisches System unter Trump "zerbrochen"
-
Budapester Bürgermeister wegen Pride-Parade von der Polizei vernommen
-
Ermordung von Mann in Herrsching: Lebenslange Haft für 23-Jährigen in München
-
Interne Fehleranalyse nach Wahlpleite: FDP attestiert sich jahrelange Versäumnisse
-
Bundeskabinett will am Mittwoch ersten Teil des Rentenpakets beschließen
-
Arbeitslosigkeit in USA steigt im Juli auf 4,2 Prozent

Bundesverfassungsgericht sieht keinen Anspruch auf höheres Bafög für Studierende
Mit der Ausbildungsförderung Bafög muss der Staat nicht alle finanziellen Hindernisse für den Zugang zu einem Studium beseitigen. Aus dem Grundgesetz ergibt sich kein Anspruch auf höhere, existenzsichernde Leistungen für Studierende, wie das Bundesverfassungsgericht laut einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Konkret ging es um den Zeitraum zwischen Oktober 2014 und Februar 2015. (Az. BvL 9/21)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte den Richterinnen und Richtern in Karlsruhe die Frage vorgelegt, ob der monatliche Bedarfssatz für diesen Zeitraum mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Grundpauschale betrug damals 373 Euro. Mit dem Bafög wird die Ausbildung an Hochschulen, berufsbildenden Schulen, Kollegs oder Akademien gefördert, wenn die Eltern nicht genug Geld für die Unterstützung ihrer Kinder in einer solchen Ausbildung haben.
Das Einkommen von Eltern oder Ehepartnern wird dabei angerechnet. Das Bafög für Studierende ist zur Hälfte ein Zuschuss, die andere Hälfte ein Darlehen. Es setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale, einer Unterkunftspauschale und einem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sowie Zusatzleistungen für Auszubildende mit Kindern.
Vor das Bundesverwaltungsgericht war eine frühere Masterstudentin gezogen, die Bafög bezog. Zunächst waren es 176 Euro und später 249 Euro monatlich. Diese Summe hielt sie für zu niedrig. Das Bundesverwaltungsgericht war der Auffassung, dass der Bedarfssatz mit dem Recht auf gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten nicht vereinbar sei. Es fragte das Verfassungsgericht danach.
Dieses erklärte aber nun, dass die Pauschale für diesen Zeitraum mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Aus dem Recht auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot leite sich kein Anspruch darauf ab, dass die materiellen Voraussetzungen gewährleistet werden müssten. Es umfasse kein Recht auf staatliche Leistungen zur Beseitigung von Hindernissen, die den gesellschaftlichen Verhältnissen geschuldet seien.
Bedürftige hätten Anspruch auf existenzsichernde Leistungen, wenn sie sich selbst keine menschenwürdige Existenz sichern könnten, führte das Gericht aus. Dieser Anspruch sei auf die unbedingt notwendige Summe beschränkt und bestehe nicht, wenn die Bedürftigkeit beispielsweise durch die Annahme eines Jobs vermieden werden könne - auch wenn dann ein Hochschulstudium nicht möglich sein sollte.
Karlsruhe gesteht dem Gesetzgeber hier einen Gestaltungsspielraum zu. Dieser habe zwar den Auftrag, gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen zu fördern. Da seine Mittel begrenzt seien, müsse er aber Prioritäten setzen. Nur wenn ganze Bevölkerungsgruppen von vornherein keine Chance auf den Zugang zu bestimmten Ausbildungs- und Berufsfeldern hätten, müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Solche Zustände sieht das Gericht bei der Hochschulausbildung aber nicht: Gerade hier sorge der Staat mit dem Bafög und staatlichen Hochschulen für soziale Durchlässigkeit, stellte es fest.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zeigte sich enttäuscht. Der Beschluss mute Studierenden letztlich zu, ihr Studium abzubrechen, wenn sie dafür keine ausreichende Finanzierung hätten, kritisierte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller. Die Gewerkschaft forderte von der Bundesregierung, die Entscheidung nicht zum Anlass zu nehmen, "in Sachen Bafög-Reform die Hände in den Schoß zu legen".
Ähnlich äußerte sich das Deutsche Studierendenwerk. Das Bafög reiche "hinten und vorne nicht". Die Höhe der Förderung müsse "im Parlament und nicht vor Gericht geklärt werden", forderte der Vorstandsvorsitzende Matthias Anbuhl.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Kai Gehring, Vorsitzender des Bildungsausschusses, erklärte: "In dieser Wahlperiode hat die aktuelle Regierungskoalition das größte Plus aller Zeiten für das Bafög beschlossen und eine dringende Trendwende eingeleitet." Unerlässlich und überfällig sei ein "regelmäßiger, verlässlicher und transparenter Erhöhungsmechanismus".
Linken-Bildungsexpertin Nicole Gohlke sprach von einem harten Schlag "für alle armutsbetroffenen Studierenden". Der Ball liege klar bei der Politik, "die einzig handeln kann und muss".
P.Vogel--VB