-
Kleber gibt Saisondebüt - Lakers von der Rolle
-
SID-Aufwärmrunde: Vier Kernpunkte für das Rennen in Brasilien
-
"Kein richtiges Aufbäumen": Müller kritisiert DEB-Auftritt
-
Bayern-Stolperer bei Union: "Top-Vorbereitung" auf Pokalduell
-
Historischer Besuch: Syriens Übergangspräsident al-Scharaa in den USA eingetroffen
-
Steinmeier hält Rede zu Gefahren für Demokratie
-
Gipfeltreffen von EU und Lateinamerika-Staaten in Kolumbien
-
Britischer Prinz George nimmt erstmals an Veranstaltung für gefallene Soldaten teil
-
Mindestens sechs Tote und über 700 Verletzte durch Tornado in Brasilien
-
Israels Botschafter Prosor wirft China Aufrüstung der Hisbollah vor
-
Staatsmedien: Syriens Übergangspräsident al-Scharaa in den USA eingetroffen
-
Auf dem "Betze": Hertha setzt Aufholjagd fort
-
Kurz nach Athen-Sieg: Djokovic sagt für ATP Finals ab
-
Deutschland Cup: DEB-Männer unterliegen starken Österreichern
-
Gladbach feiert Derbysieg gegen den FC
-
Norris holt Brasilien-Pole - Verstappen stürzt ab
-
Sieg über Sabalenka: Rybakina gewinnt WTA Finals
-
EU meldet Wiederaufnahme von Nexperia-Chipexporten aus China
-
Super-Serie gerissen: Kane rettet Unentschieden bei Union
-
BVB gibt beim HSV Sieg aus der Hand
-
Christdemokrat Paz als neuer Präsident Boliviens vereidigt
-
DLRG-Präsidentin Vogt wiedergewählt
-
Norris gewinnt, Piastri crasht - Verstappen verliert an Boden
-
Schalke zurück an der Spitze
-
"Spiegel": Widerstand im BSW gegen neuen Namen
-
Dürre im Iran: Regierung plant zeitweise Abschaltung von Wasser in Teheran
-
Brandenburger CDU bestätigt Redmann als Vorsitzenden
-
Kiew meldet russische Angriffe auf ukrainische Energieinfrastruktur mit zwei Toten
-
Ironman-70.3-WM: Neubert holt überraschend Bronze
-
Drogenbeauftragter Streeck für gestaffelte Altersfreigaben bei Apps
-
Philippinen setzen Suche nach Toten aus und wappnen sich für nächsten Taifun
-
Eishockey: Deutschland Cup 2026 erstmals in Düsseldorf
-
Pistorius rechnet im Streit um künftigen Wehrdienst mit Einigung "nächste Woche"
-
Trump: Keine US-Regierungsvertreter bei G20-Gipfel in Südafrika
-
ATP Finals: Zverev startet am Sonntag gegen Shelton
-
Zeitung: Gesetz zu Antibiotika-Sicherung verfehlt Ziel
-
Nach 34 Jahren: Berliner Touré erlöst den SC Pisa
-
NHL: Seider verliert mit Detroit
-
Karrierebestwert: Hartenstein führt OKC zum Sieg gegen Schröder
-
Bundesrichterin erklärt Trumps Entsendung der Nationalgarde nach Portland für "rechtswidrig"
-
Jones' besondere Rückkehr nach Deutschland: "Viel ist passiert"
-
Simonis vor dem Aus? Kein Bekenntnis nach Bremen-Pleite
-
Pep vor 1000. Spiel: "Keinen einzigen Moment ändern"
-
Christdemokrat Paz wird als Präsident Boliviens vereidigt
-
Wadephul reist nach Südamerika und Kanada
-
Trump gewährt Ungarn für ein Jahr Ausnahme von Energiesanktionen gegen Russland
-
USA streichen syrischen Übergangspräsidenten von Terrorliste
-
Trump gewährt Ungarn Ausnahme von Energiesanktionen gegen Russland
-
Brasiliens oberstes Gericht für Ablehnung von Bolsonaros Berufung gegen Hafstrafe
-
Simonis wackelt weiter: Werder schockt Wolfsburg spät
Volksbegehren für G9 für alle Klassen in Baden-Württemberg nicht zugelassen
Ein Volksbegehren für die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums (G9) für alle Klassen in Baden-Württemberg wird nicht zugelassen. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart wies den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens "G9 jetzt! BW" nach Angaben vom Mittwoch als unzulässig zurück. Baden-Württemberg führt G9 zum kommenden Schuljahr schrittweise wieder ein, das gilt dann für die Klassen fünf und sechs.
Im Oktober 2023 wurde beim Landtag zunächst ein sogenannter Volksantrag beantragt. Dessen Ziel war es, zum nächstmöglichen Zeitpunkt das neunjährige Gymnasium einzuführen. Der Landtag lehnte den durch den Volksantrag eingebrachten Gesetzentwurf ab. Stattdessen einigte sich die Koalition aus Grünen und CDU im Frühling 2024 darauf, G9 ab dem Schuljahr 2025/2026 sukzessive wieder zu beginnen.
Andere Antragsteller beantragten daraufhin beim Innenministerium ein Volksbegehren, um auch die höheren Klassen einzubeziehen. Das wurde im Juli 2024 abgelehnt, weil der Antrag nicht vorschriftsmäßig von den antragsberechtigten Vertrauensleuten gestellt worden sei. Daraufhin wandten sie sich an den Verfassungsgerichtshof, wo sie aber nun keinen Erfolg hatten.
Die Antragsteller seien im Gerichtsverfahren nicht antragsberechtigt, erklärte der Gerichtshof. Nach den Regelungen im Volksabstimmungsgesetz dürften die Vertrauensleute des Volksbegehrens den Verfassungsgerichtshof anrufen. Die Antragsteller seien aber von denjenigen, die unterschrieben, nicht als Vertrauensleute benannt worden, und auch nicht selbst Erstunterzeichner.
Inzwischen gibt es eine Elterninitiative für einen weiteren Volksantrag. Notwendig sind die Unterschriften von 0,5 Prozent der Wahlberechtigten im Land Baden-Württemberg, also knapp 40.000 Unterschriften. Dann müsste sich der Landtag noch einmal mit dem Thema beschäftigen.
T.Germann--VB