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Bildungsministerium plant Bafög-Reform vor dem Wintersemester
Das Bundesbildungsministerium will einem Bericht zufolge noch vor dem Wintersemester eine Bafög-Reform umsetzen. Bafög-Empfänger sollen künftig deutlich mehr Geld bekommen, zudem soll der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden, wie die Funke-Zeitungen am Freitag unter Berufung auf einen Referentenentwurf aus dem Haus von Ministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) berichteten. Der sogenannte Bedarfssatz für Studierende werde um rund fünf Prozent angehoben, von 427 auf 449 Euro im Monat.
Noch deutlicher steigt demnach die Unterstützung für die Miete: Wer im Studium nicht bei seinen Eltern wohnt, soll künftig 360 statt 325 Euro für die Unterkunft erhalten, was einer Erhöhung von etwa zehn Prozent entspricht.
Auch Schüler und Schülerinnen, die Bafög beziehen, sollen dem Entwurf zufolge künftig mehr Geld bekommen. So könnten Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und eine Abendschule besuchen, bald mit 731 Euro statt bislang 681 Euro rechnen. Studierende mit Kindern würden nach diesem Entwurf 160 Euro statt bisher 150 Euro Kinderzuschlag erhalten. Die Anhebungen erfolgen als Reaktion auf steigende Lebenshaltungskosten, wie es weiter hieß.
Auch der Kreis derer, die überhaupt die Förderung in Anspruch nehmen können, soll dem Bericht zufolge größer werden. Die Altersgrenze von 30 Jahren, die bisher in den meisten Fällen gilt, will Stark-Watzinger auf 45 Jahre erhöhen und damit deutlich nach oben setzen, berichteten die Funke-Zeitungen weiter aus dem Referentenentwurf.
Die Regierung wolle damit "neuen Bildungsbiografien" Rechnung tragen, die "nicht mehr so einheitlich ablaufen wie früher und auch die Aufnahme eines Studiums erst in späteren Lebensabschnitten beinhalten können".
Weil Studierende, die ihr Studium nicht direkt nach der Schule beginnen, oft schon einige Jahre gearbeitet und Geld gespart haben, solle zudem gleichzeitig der Vermögensfreibetrag nach oben angepasst, auf 45.000 Euro. Die Einkommensfreibeträge für Eltern würden nach diesem Entwurf ebenfalls steigen: Statt wie bisher ab 2000 Euro soll das Einkommen von verheirateten Elternteilen künftig erst ab 2400 Euro auf den Bafög-Anspruch des Kindes angerechnet werden.
Anders als bisher sollen dem Bericht zufolge außerdem auch einjährige Studiengänge gefördert werden, die komplett im Ausland stattfinden, etwa Master-Studiengänge auch in Nicht-EU-Staaten. Es solle zudem einfacher werden, die Förderung zu beantragen: Das geht zwar schon jetzt online, muss aber mit einer Unterschrift bestätigt werden. Diese Anforderung solle jetzt wegfallen.
Der Zugang zur Ausbildungsförderung durch den Staat soll "wieder für deutlich breitere Schichten der Bevölkerung geöffnet werden", begründet das Ministerium dem Bericht zufolge die Reform im Gesetzestext. Finanzielle Hürden zur Bildungsbeteiligung sollen so weit ausgeglichen werden, "dass sie nicht länger als unüberwindbar empfunden werden".
Die Zahl der Bafög-Empfänger war in den letzten Jahren gesunken. Zuletzt hatte weniger als ein Fünftel der Anspruchsberechtigten die Förderung tatsächlich erhalten.
B.Shevchenko--BTB