-
Weniger Schnupfen, mehr psychische Belastungen: Krankenstand leicht entspannt
-
Tausende Samsung-Arbeiter demonstrieren in Südkorea - Streik droht
-
Suche nach vermisstem Kind in Thüringen: Junge in Hühnerstall eingeschlossen
-
EuGH: Unbefristetes Einreiseverbot für extremistische Gefährder prinzipiell zulässig
-
Mann soll Vater und Schwester in Irak getötet haben: Prozessauftakt in Bayern
-
Steinmeier startet Kampagne zu neuem "Ehrentag" am 23. Mai
-
Spendengelder gesammelt: Prozess gegen PKK-Funktionär in Stuttgart begonnen
-
Pahlavi pocht auf Sturz der iranischen Führung - Kein Frieden mit "Regime" möglich
-
Mindestens sechs Tote bei russischen und ukrainischen Angriffen
-
Neues Gesetz soll öffentliche Vergabeverfahren beschleunigen
-
Fußball-WM: Bericht schürt Gerüchte um Italiens Teilnahme
-
Europäischer Gerichtshof: EU-Genehmigung für Lufthansa-Milliardenhilfen nichtig
-
Umfrage: Auto gewinnt an Beliebtheit - Jeder Dritte meidet Bahnfahrten
-
Medien: Minenräumung in Straße von Hormus könnte halbes Jahr dauern
-
Streit über Kohl-Buch vor Bundesgerichtshof: Witwe steht kein Geld zu
-
Anklage nach Messerattacke in Elektronikmarkt in Ulm: Ziel Sicherungsverwahrung
-
Gestrandeter Buckelwal vor Ostseeinsel Poel: Lage zunächst unverändert
-
Zwei mutmaßliche ausländische Agenten bei Kontrolle auf Autobahn in Bayern gefasst
-
Polizei fängt kleines Känguru in Nordrhein-Westfalen ein - Halter gesucht
-
Umweltverbände dringen auf Abkehr von fossilen Importen und Übergewinnsteuer
-
Prinz Harry zu Überraschungsbesuch in Kiew eingetroffen
-
Mindestens 17 Verletzte bei Zugunglück in Dänemark
-
Schlechte Wirtschaftslage vergrößert Spielraum für Neuverschuldung
-
London und Paris verlängern Abkommen zu Bekämpfung irregulärer Migration über Ärmelkanal
-
Streit über Kohl-Buch: Witwe von Altkanzler scheitert mit Klage zu Auskunft über Gewinn
-
Studie: Mehrheit der Deutschen hält Seelsorge für wichtig
-
Hohen Zulassungszahlen im März - EU-Neuwagenmarkt im ersten Quartal stark
-
Bas legt mit Kritik an Merz' Rentenäußerung nach: "nicht in Ordnung"
-
Tesla steigert Gewinn und kündigt Milliardeninvestitionen an
-
Laschet: Schah-Sohn Pahlavi könnte Übergang im Iran leiten
-
Draisaitl und Samanski treffen - aber Oilers verlieren
-
NBA: Magic kassieren Ausgleich - Hartenstein auf Kurs
-
NBA: Magic kassieren Ausgleich
-
Kubicki lehnt Brandmauer zur AfD ab - und nennt den Kanzler "Eierarsch"
-
CDU-Sozialflügel fordert von Merz Zurückhaltung in Debatte um Sozialreformen
-
Hjulmand erhält Unterstützung von Rolfes - und Kompany
-
"Riesiges Geschenk": Bayern heiß auf Berlin - und Paris
-
RTL kauft Sky: Mehr Live-Fußball im Free-TV
-
Nach Meisterschaft: Bayern-Frauen haben "Lust auf mehr"
-
SPD-Fraktionslinke: Gesundheitsreform darf nicht zu Leistungskürzungen führen
-
Europäischer Gerichtshof prüft Milliardenhilfen für Lufthansa in der Pandemie
-
Steinmeier stellt Initiative zu bundesweitem "Ehrentag" vor
-
EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder
-
BGH verhandelt über Familienstreit wegen Videokamera in Küche
-
Umstrittenes Buch über Altkanzler Kohl: Bundesgerichtshof entscheidet erneut
-
Schah-Sohn Reza Pahlavi trifft Bundestagsabgeordnete in Berlin
-
EU-Staats- und Regierungschefs beraten über den Iran und die Ukraine
-
Pentagon: Marine-Staatssekretär legt Amt "mit sofortiger Wirkung" nieder
-
Umweltminister Schneider lehnt Nutzung von Atomenergie in Deutschland ab
-
FellAkte: Die App für Haustierbesitzer
OVG Münster: Untersagung von Pornoseiten mit Sitz in Zypern rechtmäßig
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen hat zu Recht zwei Anbietern aus Zypern die Verbreitung von frei zugänglichen pornografischen Internetangeboten in Deutschland untersagt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Landesanstalt und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in mehreren am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen. Damit blieben die Eilanträge der Anbieter auch in zweiter Instanz ohne Erfolg. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (Az. 13 B 1911/21, 13 B 1912/21 und 13 B 1913/21)
Die Landesanstalt für Medien NRW hatte im Juni 2020 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen den Anbietern aus Zypern gegenüber insgesamt drei Internetangebote mit frei zugänglichen pornografischen Inhalten beanstandet und deren weitere Verbreitung untersagt, solange die pornografischen Inhalte nicht entfernt werden oder durch eine geschlossene Benutzergruppe gewährleistet wird, dass nur Erwachsene Zugang erhalten.
Ähnlich argumentierte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die zusätzlich entschied, dass Internetanbieter das Portal für den Abruf aus Deutschland sperren müssen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte die Anträge der zyprischen Anbieter auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entscheidung der Landesanstalt ab und entschied, die drei Pornoportale dürften nicht mehr ohne vorgeschaltete Alterskontrolle in Deutschland verbreitet werden.
Die dagegen gerichteten Beschwerden wies das OVG nun zurück. Das Gericht erkennt demnach keine verfassungsrechtlichen Bedenken darin, dass bei der Aufsicht über Telemedienangebote die inhaltliche Entscheidung über deren Vereinbarkeit mit dem Jugendmedienschutz allein der von den Ländern gemeinsam errichteten KJM obliegt. Die KJM diene formal als ein Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt. Die ihr zugewiesenen weitreichenden Entscheidungsbefugnisse seien gerechtfertigt, um staatlichen Einfluss zu begrenzen.
Auch dem Argument der Pornoseitenanbieter, wonach das sogenannte Herkunftslandprinzip gelte und für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedsstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gälten, folgte das OVG nicht. Wenn ein Mitgliedstaat sich für andere Schutzmodalitäten als ein anderer Mitgliedstaat entscheide, habe dies keinen Einfluss auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der jeweiligen nationalen Bestimmungen. Vielmehr habe der Jugendschutz einen höheren Stellenwert gegenüber der Beeinträchtigung der zyprischen Anbieter in ihrer unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit.
C.Meier--BTB