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Streit über Textpassagen: Bundesgerichtshof verhandelt erneut über Kohl-Buch
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich am Donnerstag erneut mit einem umstrittenen Buch über den verstorbenen Altkanzler Helmut Kohl befasst. Die Witwe Maike Kohl-Richter will unter anderem erreichen, dass einige der Passagen nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Ein Urteil fiel noch nicht, es wird erfahrungsgemäß einige Wochen nach der mündlichen Verhandlung verkündet. (Az. I ZR 41/24)
Der Rechtsstreit über das Buch zieht sich seit Jahren. Das 2014 erschienene Werk der Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan basiert auf Gesprächen mit Kohl. Enthalten waren zahlreiche teils negative Äußerungen, die der Altkanzler über andere Politiker getätigt haben soll.
Nach dem Erscheinen des Buchs zog Kohl vor Gericht. Er verlangte, dass die strittigen Passagen nicht verbreitet werden dürften. Zudem klagte er auf eine Entschädigung von fünf Millionen Euro. Das Landgericht Köln verbot den beiden Autoren und dem Verlag im April 2017, die Zitate zu verbreiten und sprach Kohl eine Entschädigung von einer Million Euro zu.
Zwei Monate später starb der Altkanzler. In der Berufung entschied das Kölner Oberlandesgericht, dass seiner Witwe die Entschädigung nicht zustehe, weil sie nicht vererbt werden könne. Gegen dieses Urteil zog Kohl-Richter vor den BGH, hatte dort aber 2021 keinen Erfolg. 2022 scheiterte auch eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.
Der BGH entschied 2021 aber auch, dass einige Abschnitte des Buches nicht mehr verbreitet werden dürfen. Über weitere Passagen verhandelte wieder das Oberlandesgericht. Es verbot schließlich die Verbreitung einiger Textabschnitte. Außerdem entschied es, dass Schwan Kohl-Richter Auskunft über seinen Gewinn geben müsse. Jens war bereits 2020 gestorben.
Alle Beteiligten wandten sich nach dem Kölner Urteil erneut an den BGH. Kohl-Richter will erreichen, dass noch mehr Passagen nicht verbreitet werden dürfen. Außerdem will sie auch vom Verlag Auskunft über den Gewinn, den er mit dem Buch machte.
T.Ziegler--VB