-
KI-Experte Coxon wiederholt Warnung vor möglicher "Auslöschung der Menschheit"
-
Wadephul sieht "weitergehende Pläne" Moskaus über die Ukraine hinaus
-
Maduro-Sohn: US-Haft schadet herzkranker Maduro-Ehefrau Cilia Flores
-
Gouverneur: Mindestens fünf Tote in Charkiw bei russischen Angriffen mit Lenkbomben
-
Deutscher Buchpreis geht an Shida Bazyar und "Die Lücken"
-
Schülerproteste in Frankreich: Mehrere Jugendliche schwer verletzt
-
Wegen Verfolgung von Frauen: Strafgericht erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Minister
-
Merz betont Bedeutung der Sicherheit des Baltikums für die Sicherheit Deutschlands
-
In Ungnade gefallener Top-Republikaner Dennis Hastert stirbt 84-jährig
-
Urteil: Preiserhöhung von Extraenergie trotz Preisgarantie unzulässig
-
AfD will EU und Eurozone reformieren - Boehringer bestreitet Kurswechsel
-
Nach Wahl: Parlament in Äthiopien bestätigt Ministerpräsident Abiy im Amt
-
Kiew gibt Nutzung von KI-Luftabwehrgeschützen bekannt
-
Frühere Trump-Sprecherin Leavitt arbeitet künftig bei Fox News
-
Duisburg: 16-Jähriger zweimal in wenigen Stunden mit geklauten Fahrzeugen erwischt
-
Vorstoß für Gesetzesänderung: Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels
-
USA ziehen nach verdächtigem Vorfall B-1-Bomber von britischem Militärstützpunkt ab
-
Medwedew schießt Fan ab: Djokovic nach Eklat im Finale
-
Durch Autorennen getötetes Kind: In Hamburg verhängte Haftstrafen rechtskräftig
-
Medizin-Nobelpreis für Forscher aus Deutschland und den USA
-
Drei Jahre nach Hammerskins-Razzia: Geldstrafe wegen Waffenbesitzes
-
Verbände fordern Stopp einer Plastiksteuer "im Schnellverfahren"
-
Neuer Höchststand bei Beziehern von Grundsicherung im Alter
-
Netanjahu: Hamas wird nie wieder im Gazastreifen herrschen
-
ADAC: Entlastung durch Tankrabatt schmilzt - Spritpreise steigen wieder leicht
-
Nachrichtendienste warnen vor einem "gewaltsamen Konflikt mit Russland"
-
Neuer Marinehafen soll in Emden entstehen
-
Prozess gegen 18-Jährigen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne in Hamburg gestartet
-
Schülerproteste in Frankreich: Jugendlichem wird von Polizei-Granate die Hand abgerissen
-
Hacker greifen Dänemarks Melderegister an - Daten von 8,8 Millionen Menschen betroffen
-
Millionendiebstahl aus Schließfächern in Berlin: Weiterer Mittäter verurteilt
-
Bosnisch-serbischer Hardliner Dodik erklärt seine Partei zum Wahlsieger - Dank an Trump und Putin
-
Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor das Bundesverfassungsgericht
-
Gericht: Berliner Feuerwehr durfte fehlende Impfnachweise Gesundheitsamt melden
-
Umfrage: Konsumlaune verdüstert sich - schlechte Aussichten für Weihnachtsgeschäft
-
Trotz Leistungseinbruch: Alcaraz beendet Final-Durststrecke
-
Strafbarkeit von Leugnung des Existenzrechts Israels: Hessen pocht auf Gesetz
-
Baden-Württemberg: Drei Katzenbabys in Regionalzug ausgesetzt
-
Zwei Forscher aus Deutschland erhalten Medizin-Nobelpreis - Auch US-Kollege geehrt
-
Außenbandriss: Gwinn fällt mehrere Wochen aus
-
Verfassungsschutz sieht "besorgniserregende Entwicklung" bei Rechtsextremismus
-
Schlagerlegende Mouskouri und weitere Persönlichkeiten mit Verdienstorden geehrt
-
Schülerproteste in Frankreich: Unterricht fällt in gut 400 Schulen aus
-
Staugefahr steigt: ADAC erwartet stärkeren Verkehr durch Herbstferien
-
Rekord: Anteil von E-Autos an Neuzulassungen steigt auf 34,5 Prozent
-
Medizin-Nobelpreis geht an Forscher aus Deutschland und den USA
-
Bolsonaro-Sohn gewinnt erste Wahlrunde in Brasilien - – Stichwahl gegen Lula
-
Zahl unerlaubter Einreisen im September weiter gesunken
-
Wohnungskrise in Spanien: Regierungschef Sánchez kündigt vorgezogene Neuwahlen an
-
E-Auto-Boom im September: Anteil an Neuzulassungen steigt auf mehr als ein Drittel
Mehrfach abgelehnter homosexueller Asylbewerber aus Algerien scheitert vor Gericht
Ein bereits mehrfach abgelehnter homosexueller Asylbewerber aus Algerien ist vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main mit einer Klage auf eine neuerliche Prüfung gescheitert. Wie das Gericht in der hessischen Metropole am Dienstag mitteilte, wies es dessen Ansinnen ab. Voraussetzungen für ein weiteres Asylverfahren lägen nicht vor, es gebe keine Änderung der Lage im Vergleich zu früheren Entscheidungen.
Laut Gericht hatte der Mann argumentiert, dass sich die Situation in seiner Heimat durch Massenverhaftungen und -verurteilungen zuletzt verschlechtert habe. Homosexuelle müssten schärfere Konsequenzen fürchten, als die Richter in Deutschland bei früheren Urteilen in seinem Fall in Rechnung gestellt hätten.
Demnach war ein Asylantrag des Manns zunächst Anfang 2020 rechtskräftig abgelehnt worden. Im November 2020 stellte er einen weiteren Antrag, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ebenfalls abgelehnt wurde. Dagegen klagte der Algerier erneut. Um diese Ablehnung ging es im aktuellen Prozess.
Laut Gericht veränderte sich die Lage für Homosexuelle im Vergleich zu dem Urteil von 2020 nach den ihm vorliegenden Erkenntnissen nicht. Homosexuellen drohe allein wegen ihrer Homosexualität nach wie vor kein reales Anklagerisiko. Das ergebe sich erst, wenn weitere Verhaltensweisen dazukämen.
Dabei sei allerdings zu berücksichtigen, dass Algerien "laut Auskunftslage" eine "konservative, stark heteronormative Gesellschaft sei, bei der die öffentliche Zurschaustellung von Zuneigungen auch unter heterosexuellen Paaren unüblich und verpönt sei", führte das Gericht zu Begründung aus.
Es verwies zugleich auch darauf, dass seine Einschätzung im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehe und auch Auftritte des Klägers im Fernsehen die Ausgangslage nicht verändern würden. Der Fall des Algeriers war in Deutschland von Medien aufgriffen worden. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann kann noch versuchen, beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eine Zulassung zur Berufung zu erreichen.
In dem Verfahren um sein voriges abgelehntes Asylverfahren gelang ihm dies nach Angaben des Gerichts nicht. Der Kläger hatte demnach bereits als Minderjähriger mehrfach vergeblich Asylanträge in Deutschland gestellt und war 1998 nach Algerien abgeschoben worden. 2019 reiste er erneut ein und stellte erstmals einen neuen Asylantrag. 2020 folgte dann ein weiterer.
W.Lapointe--BTB