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Lebenslange Haft in Münchner Völkermordprozess um Taten an jesidischen Mädchen
In einem Völkermordprozess hat das Oberlandesgericht München einen aus dem Irak stammenden Mann am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine frühere Partnerin erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zuletzt in Deutschland lebenden Angeklagten als Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zwei jesidische Mädchen versklavt und vergewaltigt hatten.
Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden, was von der Bundesrepublik Deutschland als Völkermord eingestuft wird. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll sagte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten.
Der Mann und die Frau waren IS-Mitglieder, der Mann wurde dafür bereits in einem früheren Prozess rechtskräftig verurteilt. Nun wurden die Angeklagten unter anderem wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen durch die Versklavung und die Vergewaltigung verurteilt. Twana H. S. und Asia R. A. waren im April 2024 in Bayern festgenommen worden.
C.Koch--VB