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EU-Chemiebehörde empfiehlt Verbot von PFAS-Chemikalien mit Ausnahmen
Die EU-Chemiebehörde (ECHA) hat ein weitreichendes Verbot sogenannter Ewigkeitschemikalien (PFAS) empfohlen - hält aber eine Reihe von Ausnahmen für sinnvoll. "Die derzeit geltenden Regeln reichen nicht aus", teilte die ECHA mit Sitz in Helsinki am Donnerstag mit. Die Behörde veröffentlichte zwei Risikoanalysen, die als Grundlage für einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission dienen sollen.
PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, die synthetisch hergestellt werden. Sie sind wasser- und fettabweisend und stecken deshalb in etlichen Alltagsprodukten wie beschichteten Pfannen, Funktionskleidung, Imprägniersprays und Einweg-Verpackungen. Sie sind biologisch nicht abbaubar, reichern sich in der Natur sowie im menschlichen Körper an und werden deshalb als Ewigkeitschemikalien bezeichnet.
Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass einige der Chemikalien bei Menschen die Leber und das Immunsystem schädigen, die Wirkung von Impfungen und die Fruchtbarkeit verringern und Krebs erzeugen können. Einige Untergruppen sind bereits verboten, wurden in der Vergangenheit aber immer rasch durch ähnliche PFAS-Chemikalien ersetzt. Die EU-Kommission arbeitet deshalb seit Jahren an einem umfassenden Verbot.
Fünf EU-Länder, darunter Deutschland, haben die ECHA um eine Empfehlung gebeten. Mit Blick auf die Gefahren für Umwelt und Gesundheit ist die Studienlage nach Einschätzung der Chemiker eindeutig: "PFAS können Risiken für Menschen und Umwelt verursachen", erklärte der Vorsitzende des zuständigen ECHA-Ausschusses, Roberto Scazzola.
Ein vollständiges Verbot sei mit Blick auf die Umwelt- und Gesundheitsrisiken am effektivsten, urteilte der Ausschuss um Scazzola. Ein anderes ECHA-Gremium zu den wirtschaflichen Auswirkungen eines Verbots warnte in seiner Analyse jedoch vor den Konsequenzen: Wo es nachweislich keine Alternative für PFAS gebe, müsse es Ausnahmen geben.
Wie diese genau aussehen sollen, ist bislang unklar. Die Empfehlung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen gilt als vorläufige Einschätzung, die ECHA muss sie in den kommenden Monaten noch formalisieren. Erst danach kann die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag für ein Verbot machen.
M.Schneider--VB