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Iran-Sanktionen: Hotel darf nicht mit eingefrorenen Geldern weiterbetrieben werden
Wegen der Iran-Sanktionen eingefrorene Gelder eines Luxushotels bei Frankfurt am Main dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge nicht für den Weiterbetrieb des Hauses verwendet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Freitag und wies damit einen Eilantrag des Insolvenzverwalter ab, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte.
Die Konten des Hotels im hessischen Gravenbruch waren eingefroren worden, weil gegen den Eigentümer, einen iranischen Geschäftsmann, EU-Sanktionen verhängt wurden. Der Insolvenzverwalter wollte die Gelder nutzen, um den Betrieb des Hotels fortzuführen, und stellte einen entsprechenden Eilantrag. Er ist laut Gericht der Meinung, dass das Vermögen durch die Bestellung eines Insolvenzverwalters von dem iranischen Geschäftsmann abgeschirmt sei.
Das sah das Verwaltungsgericht anders. Die Bestellung eines Insolvenzverwalters stelle nach den EU-Richtlinien keine sogenannte Firewall dar. Das Insolvenzsonderkonto sei rechtlich dem Insolvenzschuldner und nicht der Person des Insolvenzverwalters zuzuordnen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. Über diese hätte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden.
R.Flueckiger--VB