Volkswacht Bodensee - Bund fördert Bau von E-Autoladesäulen für Mehrparteienhäuser

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Bund fördert Bau von E-Autoladesäulen für Mehrparteienhäuser
Bund fördert Bau von E-Autoladesäulen für Mehrparteienhäuser / Foto: © AFP/Archiv

Bund fördert Bau von E-Autoladesäulen für Mehrparteienhäuser

Der Bund hat ein Förderprogramm für den Bau von E-Autoladesäulen für Mehrparteienhäuser aufgelegt. "Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern - doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet", erklärte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) am Mittwoch. "Das ändern wir jetzt mit unserer Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro."

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Der Förderbetrag beläuft sich den Angaben nach auf 1300 Euro pro Stellplatz ohne Wallbox, 1500 Euro mit Wallbox und 2000 Euro pro Ladepunkt, der bidirektionales Laden ermöglicht. Grundvoraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses und mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Nach Angaben des Ministeriums gibt es in Deutschland rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern, die über fast neun Millionen Stellplätze verfügen.

Der Förderaufruf wurde am Mittwoch veröffentlicht, ab dem 15. April können Anträge eingereicht werden. Den Angaben des Verkehrsministeriums nach werden Anträge von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie von kleinen und mittleren Unternehmen und Privateigentümern von Mietwohnungen dann sofort bearbeitet. Für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand gibt es ein "wettbewerbliches Verfahren".

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland, der vor allem die Interessen von Eigentümergemeinschaften vertritt, begrüßte den Förderaufruf. "Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist vor allem eine Neuerung entscheidend: Förderanträge können bereits gestellt werden, bevor die Gemeinschaft den erforderlichen Beschluss über den Ausbau gefasst hat", erklärte der Verband. "Der Beschluss kann nach positiver Erstbescheidung innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden."

H.Weber--VB