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Cum-Ex: Einziehung von 40 Millionen Euro bei Bankier Olearius wird neu geprüft
Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal wird erneut geprüft, ob bei dem Hamburger Bankier Christian Olearius mutmaßliche Taterträge eingezogen werden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe trug das am Mittwoch dem Landgericht Bonn auf. Es geht um mehr als 40 Millionen Euro, die der frühere Chef der Hamburger Warburg-Bank nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Köln zahlen soll. (Az. 1 StR 97/25)
Das Strafverfahren gegen Olearius wegen des Vorwurfs des schweren Steuerbetrugs ist dagegen rechtskräftig eingestellt, da er aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig ist. Die Schuldfrage ist damit offen. Die Staatsanwaltschaft Köln geht davon aus, dass Olearius zwischen 2007 und 2011 maßgeblich an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen war.
Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Der Staat wurde um Milliarden geprellt. Mit dem Verschieben von Aktien wurde der Fiskus ausgetrickst, so dass nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 bestätigte der BGH, dass sie strafbar ist. Es gab bereits mehrere Verurteilungen.
Im Fall von Olearius stellte das Landgericht Bonn das Strafverfahren im Juni 2024 ein. Es lehnte außerdem ab, das Verfahren in ein sogenanntes Einziehungsverfahren überzuleiten. Dagegen wandte sich die Staatsanwaltschaft an den BGH.
Dieser bestätigte nun, dass das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt ist. Eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts muss aber das Einziehungsverfahren beginnen - die "einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung", wie der Vorsitzende Richter Markus Jäger sagte.
"Jetzt geht es ums Geld", drückte es der Bundesanwalt am BGH Michael Greven aus. Die Bundesanwaltschaft vertritt am BGH die Anklage. Greven sprach von einem Erfolg für die Staatsanwaltschaft. "Wie dann natürlich das Landgericht Bonn im zweiten Durchgang entscheiden wird, ist völlig offen", betonte er.
Der BGH hob das Bonner Urteil von 2024 teilweise auf, weil er darin einen Rechtsfehler fand. Denn das Landgericht konnte gar nicht entscheiden, dass es die Einziehung des Geldes nicht prüft. Die bisher erhobenen Beweise können verwertet werden. Die Richter in Bonn müssen nun darüber verhandeln, ob Olearius diese 40 Millionen Euro tatsächlich erhalten hat und ob sie eingezogen werde. Bei diesem Einziehungsverfahren muss Olearius selbst nicht anwesend sein, weshalb sein Gesundheitszustand dabei keine Rolle spielt.
Bereits vor drei Jahren ging es am BGH um Olearius, und zwar um Tagebuchzitate des Bankiers. Der BGH entschied damals, dass die "Süddeutsche Zeitung" in einem Artikel über den Cum-Ex-Skandal Auszüge aus den Tagebüchern veröffentlichen durfte. Die Tagebücher waren vor Erscheinen des Artikels bei den Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.
Der Artikel, den die Zeitung im September 2020 veröffentlichte, handelte von einer möglichen Einflussnahme der Hamburger Politik auf Entscheidungen der Finanzbehörde. Olearius wandte sich gegen die BGH-Entscheidung zu den Zitaten an das Bundesverfassungsgericht, hatte dort aber mit seiner Beschwerde keinen Erfolg.
E.Burkhard--VB