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Honorare für Journalisten: AfD-Fraktion scheitert mit Klage vor Verfassungsgericht
Die AfD ist mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich von der Bundesregierung eine genauere Antwort auf verschiedene Anfragen zu erzwingen. Das Bundesverfassungsgericht konnte eine mögliche Rechtsverletzung nicht nachvollziehen, wie es am Freitag in Karlsruhe mitteilte. In den Anfragen ging es um Honorare für Journalisten. (Az. 2 BvE 11/23)
Die AfD-Bundestagsfraktion richtete in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt vier Kleine Anfragen an die damalige Bundesregierung. Sie wollte wissen, ob Bundesministerien Honorare an Journalisten gezahlt haben. Dabei ging es zum Beispiel um Moderationen von Veranstaltungen als Nebenjob. Die Bundesregierung antwortete, verwies zunächst aber auf den Datenschutz und nannte keine Namen.
Später antwortete sie ausführlicher, veröffentlichte aber nicht alle Namen und Honorare einzeln. Die AfD-Fraktion wurde an die Geheimschutzstelle des Bundestags verwiesen. Dort konnte sie die Dokumente einsehen. Das sah die Fraktion als nicht ausreichend an. Die Anfragen seien nicht in einer Form beantwortet worden, die der Öffentlichkeit zugänglich sei, argumentierten die Abgeordneten. Sie seien in ihren Rechten verletzt worden.
Die AfD-Bundestagsfraktion wandte sich daher an das Bundesverfassungsgericht, wo ihr Antrag aber nun als unzulässig eingestuft wurde. Verlauf und Inhalt des komplexen Frage- und Antwortgeschehens ließen sich in dem Antrag nicht nachvollziehen und damit auch nicht die Möglichkeit einer Rechtsverletzung, erklärte nun das Gericht.
So lasse sich nicht erkennen, welche Antworten auf die dritte und vierte Kleine Anfrage öffentlich waren, welche als Verschlusssache eingestuft und welche weiterhin gar nicht gegeben wurden. Auch die Gründe, welche die Bundesregierung geltend gemacht habe, seien nicht ausgeführt. Außerdem werde nicht deutlich, dass die AfD auf die letzten Antworten reagiert und weiter öffentliche Antworten gefordert habe, bevor sie Klage in Karlsruhe erhob.
T.Ziegler--VB