-
Trump warnt wegen fehlender Unterstützung der Nato-Partner vor möglichen Konsequenzen
-
Mindestens ein Toter und zwei Verletzte bei iranischem Raketenangriff auf Israel
-
Wunder-Wirtz übertüncht wilde Wackler
-
Golflegende Tiger Woods nach Autounfall in Florida festgenommen
-
Golfstar Woods nach Autounfall festgenommen
-
Eishockey: Haie auf Kurs - Eisbären gleichen aus
-
Medien: Golfstar Woods in Autounfall verwickelt
-
Schlangen an US-Flughäfen: Mittel für Mitarbeiter bleiben blockiert
-
Wanner und Chukwuemeka debütieren: Österreich schlägt Ghana
-
Für Schutz von Jill Biden zuständiger Secret-Service-Beamter schießt sich ins Bein
-
Tresoldi treffsicher: U21 löst Pflichtaufgabe vor Topduell
-
Rubio äußert sich nach G7-Treffen nur verhalten zur US-Strategie
-
Iran-Krieg: Teheran droht mit Angriffen auf Hotels von US-Soldaten
-
Start ins WM-Jahr in Basel: Nagelsmann bringt Sané
-
SPD sucht Profil: Entlastung bei Spritpreisen und Stärkung der Kommunen
-
Wahl in Baden-Württemberg: Amtliches Ergebnis bringt keine Änderungen mehr
-
Merz dringt auf Reformen: "Wir brauchen eine höhere Leistung in diesem Land"
-
US-Außenminister warnt vor iranischen Plänen einer Maut in der Hormus-Meerenge
-
Gegen "Abzockerei" der Ölkonerze: SPD will Bürger bei Spritpreisen entlasten
-
Israel greift erneut Süden des Libanon an - Hisbollah meldet Kämpfe im Grenzgebiet
-
Iran-nahe Gruppe soll Mails von FBI-Chef Patel gehackt haben
-
Energieminister der Länder drängen auf Senkung der Stromsteuer
-
Iran meldet Angriff auf Schwerwasserreaktor und Uran-Aufbereitungsanlage
-
"Wir machen's aus": Earth Hour soll für Klimaschutz werben
-
Wellinger in Planica Achter, Prevc auf Rekordjagd
-
Wadephul fordert Iran zu "ernsthaften Verhandlungen" mit den USA auf
-
Lipowitz hängt Evenepoel ab - Vingegaard siegt
-
Rucksäcke und Trauerflor: Irans Fußballer senden Botschaft
-
Russisches Kulturzentrum in Prag mit Molotow-Cocktails attackiert
-
Bas: Sozialreformen werden "nicht SPD pur sein" können
-
Indien kürzt Steuern auf Diesel und Benzin - Vietnam setzt Umweltsteuer aus
-
Staatsanwaltschaft bejaht Anfangsverdacht gegen Schauspieler Ulmen
-
Trump: Keine Staatsaufträge für Firmen mit Gleichstellungsprogrammen mehr
-
"Demokratie leben!": Kontroverse Debatte im Bundestag über Neuausrichtung
-
Mexikos Marine sucht nach zwei vermissten Booten der Hilfsflotte für Kuba
-
Straße von Hormus: Ausschusschef Röwekamp pocht auf deutschen Militäreinsatz
-
Myanmar: Junta-Chef soll offenbar auch offiziell Staatspräsident werden
-
US-Soldaten im Visier: Iran warnt Zivilisten in Golfregion
-
Tankstellen-Preisregel beschlossen - Koalition will weitere Entlastungen prüfen
-
Mord bei Einbruch in Kehl: Haft und Unterbringung in Psychiatrie
-
Vier Jahre Haft für Angriff auf Online-Freundin von Barron Trump
-
Gabriel Felbermayr in Rat der Wirtschaftsweisen berufen
-
Studie: Zahlreiche Jugendliche erlebten bereits sexualisierte Gewalt
-
Bundesrat macht Weg für umstrittene europäische Asylreform frei
-
Ehemaliger Rapper Shah als nepalesischer Regierungschef vereidigt
-
Bundesrat billigt Änderung der Krankenhausreform trotz Kritik
-
Brand in historischer Burg in Thüringen: Tierbisse an Stromkabel mögliche Ursache
-
Wadephul mahnt angesichts russisch-iranischer Nähe zum Zusammenhalt des Westens
-
Deutsche Bahn macht erneuten Milliardenverlust - Palla sieht aber "Trendwende"
-
Ukraine und Saudi-Arabien schließen Abkommen zur Luftabwehr
Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung von Rettungssanitäter ist Berufskrankheit
Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters gilt als Berufskrankheit. Der Mann war in seinem fast 30 Jahre dauernden Berufsleben vielen Belastungen ausgesetzt, wie das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart am Montag erklärte. Die gesetzliche Unfallversicherung müsse die PTBS wie eine Berufskrankheit anerkennen.
Der Rettungssanitäter wurde ab 2016 deswegen behandelt, er musste seinen Beruf aufgeben. Zuvor hatte er unter anderem Opfer nach dem Amoklauf von Winnenden 2009 versorgt, wie das Gericht ausführte.
Die Unfallversicherung wollte die PTBS nicht als Berufskrankheit anerkennen, weil sie nicht auf der Liste stehe. Auch eine Anerkennung wie eine Berufskrankheit - als sogenannte Wie-BK - komme nicht in Frage, weil es seit der letzten Änderung der Verordnung keine neuen Erkenntnisse zur Bedeutung von psychischen Belastungsstörungen für Sanitäter gebe.
Es begann ein langer Rechtsstreit, der bis vor das Bundessozialgericht in Kassel ging. Dieses hielt die Anerkennung als Wie-BK für möglich und verwies den Fall zurück nach Stuttgart. Es erklärte, dass Rettungssanitäter während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt seien, die eine PTBS auslösen könnten.
Das Landessozialgericht sollte herausfinden, ob das bei dem Kläger so war. Es ermittelte und stellte nun fest, dass der Kläger bei seiner Arbeit tatsächlich mehreren traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt gewesen sei. Danach habe er jeweils akute Belastungsreaktionen entwickelt. Der schädliche gesundheitliche Effekt dieser einzelnen Belastungsreaktionen habe sich aufaddiert.
Es sei zu einer zunehmenden seelischen Labilisierung und Schwächung der seelischen Abwehrstrukturen gekommen, führte das Gericht aus. Der Kläger habe die fortgesetzte Traumatisierung schließlich nicht mehr kompensieren können. Ab April 2016 habe er PTBS in klinisch schwerer Ausprägung gehabt.
Das Gericht sah dafür keine anderen möglichen Auslöser als seine Berufstätigkeit. Das Urteil fiel bereits Mitte November, wurde aber erst am Montag veröffentlicht.
B.Baumann--VB