-
Melbourne: Maria als erste Deutsche ausgeschieden
-
Zentralrat der Jesiden kritisiert mangelnde Konsequenzen aus Völkermord-Anerkennung
-
Oxfam: Milliardäre weltweit so reich wie noch nie
-
NFL: Patriots nach Sieg über Texans im Halbfinale
-
Polizei: Mindestens 21 Tote bei Zugunglück im Süden Spaniens
-
Barcas Siegesserie reißt in San Sebastián
-
Unwürdige Szenen bei Senegals Triumph gegen Marokko
-
EU-Sondergipfel zu Trumps Zolldrohungen in den "kommenden Tagen"
-
Präsidentschaftswahl in Portugal: Sozialist Seguro liegt laut Prognosen vorne
-
Wilde 45 Minuten: Augsburg verpasst Befreiungsschlag
-
Syriens Übergangspräsident gibt Vereinbarung mit Kurden und Waffenruhe bekannt
-
Wadephul rechnet vorerst nicht mit Unterzeichnung von EU-Handelsabkommen mit den USA
-
Nato-Generalsekretär Rutte spricht mit Trump über "Sicherheitslage in Grönland"
-
Paderborn gibt "Teil-Entwarnung" bei Brackelmann
-
Kampf um die Königsklasse: VfB patzt gegen Union
-
Große Sorge um Paderborns Brackelmann
-
Syrische Armee rückt gegen Kurden vor und nimmt größtes Ölfeld des Landes ein
-
Mindestens 15 Tote bei Waldbränden in Chile - 50.000 Menschen müssen fliehen
-
2000 Menschen bei Berliner Solidaritäts-Demonstration für Menschen im Iran
-
Titelhattrick: Hockey-Frauen erneut Hallen-Europameister
-
Junge in Australien bei Hai-Angriff lebensgefährlich verletzt
-
Patzer im Aufstiegsrennen: Darmstadt verspielt Sieg in Bochum
-
Mit zehn Mann: Pleite bei Schmadtke-Comeback
-
Erkundungsteam der Bundeswehr beendet Einsatz in Grönland
-
Gesetzentwurf: Justizministerium will Führungszeugnis digitalisieren
-
Scharfe Kritik an Grüne-Jugend-Chef Bobga nach Video mit Söder-Beschimpfung
-
Präsidentschaftswahl in Portugal: Rechtsextremer Kandidat hofft auf Einzug in Stichwahl
-
Grönland-Konflikt: Scharfe Kritik in Deutschland auf Trumps Zolldrohung
-
Überlebender des rassistischen Anschlags von Hanau an Spätfolgen gestorben
-
Beobachter: Kurdische Kämpfer ziehen sich von größtem Ölfeld Syriens zurück
-
Acht Tote durch mehrere Lawinen in Österreich
-
Zolldrohung Trumps: Grünen-Politikerin Dröge fordert starke Antwort der EU
-
Frankfurt trennt sich von Trainer Toppmöller
-
Rodeln: Wendl/Arlt verteidigen EM-Titel erfolgreich
-
Paukenschlag: Aicher gewinnt Super-G in Tarvisio
-
Bob: Nolte dominiert bei Olympia-Generalprobe
-
Medien: Frankfurt trennt sich von Trainer Toppmöller
-
Anschlag auf Stromnetz: Dobrindt will Prämie für Hinweise zu Vulkangruppe
-
"Es reicht jetzt": CDU-Politiker Beyer kritisiert vor Grönland-Besuch Trumps Drohungen
-
Jugendlicher in Australien bei Haiangriff lebensgefährlich verletzt
-
"Keine Ahnung": Gislason reagiert auf Knorr-Kritik
-
Zweite Reizgasattacke auf Restaurant in Dresden innerhalb weniger Tage
-
Olympia-Traum für Geiger wohl geplatzt - Prevc siegt weiter
-
Nordrhein-Westfalen: 16-Jähriger landet mit Auto von Eltern in fremdem Vorgarten
-
Präsidentschaftswahl in Portugal begonnen
-
Broncos schalten die Bills aus - und verlieren Nix
-
Justizministerin Hubig kündigt elektronisches Führungszeugnis an
-
Geiger erfüllt Teil-Norm für Olympia - Prevc siegt weiter
-
Bitterling: "Wir müssen uns nicht kleiner machen"
-
Leipzig hadert: "Dachten, wir wären reifer"
Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung von Rettungssanitäter ist Berufskrankheit
Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters gilt als Berufskrankheit. Der Mann war in seinem fast 30 Jahre dauernden Berufsleben vielen Belastungen ausgesetzt, wie das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart am Montag erklärte. Die gesetzliche Unfallversicherung müsse die PTBS wie eine Berufskrankheit anerkennen.
Der Rettungssanitäter wurde ab 2016 deswegen behandelt, er musste seinen Beruf aufgeben. Zuvor hatte er unter anderem Opfer nach dem Amoklauf von Winnenden 2009 versorgt, wie das Gericht ausführte.
Die Unfallversicherung wollte die PTBS nicht als Berufskrankheit anerkennen, weil sie nicht auf der Liste stehe. Auch eine Anerkennung wie eine Berufskrankheit - als sogenannte Wie-BK - komme nicht in Frage, weil es seit der letzten Änderung der Verordnung keine neuen Erkenntnisse zur Bedeutung von psychischen Belastungsstörungen für Sanitäter gebe.
Es begann ein langer Rechtsstreit, der bis vor das Bundessozialgericht in Kassel ging. Dieses hielt die Anerkennung als Wie-BK für möglich und verwies den Fall zurück nach Stuttgart. Es erklärte, dass Rettungssanitäter während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt seien, die eine PTBS auslösen könnten.
Das Landessozialgericht sollte herausfinden, ob das bei dem Kläger so war. Es ermittelte und stellte nun fest, dass der Kläger bei seiner Arbeit tatsächlich mehreren traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt gewesen sei. Danach habe er jeweils akute Belastungsreaktionen entwickelt. Der schädliche gesundheitliche Effekt dieser einzelnen Belastungsreaktionen habe sich aufaddiert.
Es sei zu einer zunehmenden seelischen Labilisierung und Schwächung der seelischen Abwehrstrukturen gekommen, führte das Gericht aus. Der Kläger habe die fortgesetzte Traumatisierung schließlich nicht mehr kompensieren können. Ab April 2016 habe er PTBS in klinisch schwerer Ausprägung gehabt.
Das Gericht sah dafür keine anderen möglichen Auslöser als seine Berufstätigkeit. Das Urteil fiel bereits Mitte November, wurde aber erst am Montag veröffentlicht.
B.Baumann--VB