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Bürgergeld-Regelung soll Arbeitslosen im ersten halben Jahr Sanktionen ersparen
Die Regelung für das künftige Bürgergeld soll nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Jobsuchenden im ersten halben Jahr Sanktionen ersparen. Der von Heil am Mittwoch vorgelegte Referentenentwurf für die geplante Reform sieht eine sechsmonatige "Vertrauenszeit" vor. In diesem Zeitraum drohen Betroffenen keine Leistungskürzungen - etwa, wenn sie sich nicht um eine angebotene Stelle bewerben.
Bei den danach möglichen Leistungsminderungen gibt es dem Entwurf zufolge aber enge Grenzen: Sie sollen anderes als in der Vergangenheit bei jungen Menschen nicht höher ausfallen dürfen als bei Älteren, außerdem sind Einschnitte bei den Kosten der Unterkunft ausgeschlossen. Damit folgt Heil den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Heils Entwurf sieht vor, dass die Arbeitssuchenden mit den Jobcentern eine Kooperationsplan abschließen. Dieser solle "so etwas wie ein roter Faden sein im Beratungs- und Vermittlungsprozess", sagte der Minister. Eine weitere Neuerung in dem Entwurf ist die Abkehr vom Vermittlungsvorrang. Bislang scheiterte die Berufsausbildung eines Arbeitslosen oft daran, dass er vorrangig einen Aushilfsjob annehmen muss.
Zudem sieht Heils Vorlage Anreize für eine Weiterbildung vor. Die bereits bestehende Weiterbildungsprämie wird entfristet, zudem wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt. "Wir sorgen für finanzielle Anreize, sich aufzurappeln", sagte der Minister.
Heils Vorschlag lässt noch offen, wie hoch die von ihm angestrebte Anhebung der Regelsätze ausfallen wird. Der Minister bemängelt, dass die bisherige Berechnungsgrundlage der aktuellen Preisentwicklung hinterherhinke. Ihm schwebt eine Erhöhung von etwa 40 bis 50 Euro vor. Über die genaue Höhe soll entschieden werden, wenn die dafür nötigen Berechnungen vorliegen. Heil zeigte sich trotz des bisherigen Widerstands der FDP gegen eine Anhebung zuversichtlich über die Einigungschancen.
Im Zuge des neuen Gesetzes sollen zudem Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt werden. So wird es in den ersten beiden Jahren keine Angemessenheitsprüfung der Wohnung mehr geben. Wenn jemand arbeitslos werde, sei dies mit Verunsicherungen verbunden, sagte Heil. "Wir wollen nicht, dass sich die Menschen dann Sorgen um ihre Wohnung machen müssen."
Zudem werden in den ersten 24 Monaten Leistungen dann gewährt, wenn kein "erhebliches Vermögen" vorhanden ist. Hier gilt die Grenze von 60.000 Euro für den eigentlichen Leistungsbezieher und 30.000 Euro für jeden weiteren Menschen in der Bedarfsgemeinschaft.
Das langfristige Schonvermögen wird auf 15.000 Euro erhöht. Zudem wird nicht mehr geprüft, ob das eigene Auto oder die eigene Wohnung angemessen sind.
Heil will seinen Entwurf demnächst in die Ressortabstimmung geben, im September soll ihn dann das Bundeskabinett beschließen. Bundestag und Bundesrat sollen im Herbst abstimmen, so dass die Neuregelung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.
L.Janezki--BTB