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Start für Tierhaltungskennzeichnung soll erneut verschoben werden
Die Pflicht, bei Fleisch und Wurst aus Schweinefleisch die Haltungsform der Tiere anzugeben, soll erneut verschoben werden. Die Fraktionen von Union und SPD einigten sich darauf, den Start der Kennzeichnungspflicht auf den 1. Januar 2027 zu verschieben, wie der zuständige SPD-Berichterstatter Jens Behrens am Dienstag mitteilte. Demnach soll das entsprechende Gesetz zuvor "grundlegend weiterentwickelt" werden. Zuerst hatte die "Lebensmittelzeitung" berichtet.
Das 2023 in Kraft getretene Gesetz der Ampel-Regierung regelt die Kennzeichnung von frischem, unverarbeiteten Schweinefleisch aus Deutschland. Vorgesehen sind fünf Kategorien für die Schweinehaltung, von der klassischen Masttierhaltung bis zur Bio-Haltung. Ziel ist die Verbesserung der Bedingungen in der Tierhaltung.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die Umsetzungsfrist bis Anfang März 2026 verlängert. Der Bundesrat stimmte im Juli zu, verlangte aber eine Überarbeitung. Er bemängelte etwa den hohen Bürokratieaufwand.
Der SPD-Abgeordnete Behrens, auch Tierschutzbeauftragter seiner Partei, erklärte nun, Ziel der Verschiebung sei, die Kennzeichnung "besser, verständlicher und praxistauglicher" zu machen. In der kommenden Woche soll demnach in erster Lesung im Bundestag darüber beraten werden.
C.Koch--VB