-
Justizministerin plant mehr Mieterschutz - Union fordert Änderung an Hubigs Plan
-
Wahlhelfer der AfD in Baden-Württemberg bedrängt und mit Reizgas attackiert
-
Portugiesen wählen neuen Präsidenten - Sozialist Seguro klarer Favorit
-
Snowboarderin Hofmeister verpasst Medaille
-
Reichinnek begrüßt Hubigs Plan für Mietrechtsreform - fordert aber mehr Schutz
-
Gold im Skiathlon: Kläbo startet Rekordjagd nach Maß
-
Unionsfraktion fordert Änderungen an Hubigs Plänen für Reform des Mietrechts
-
Aicher gewinnt erste deutsche Medaille bei Drama um Vonn
-
Ganz neuer Ioniq 3 kommt schon 2026
-
ADAC warnt vor zusätzlichen Milliardenkosten durch Winterschäden an Straßen
-
Nach Atomgesprächen: Teheran verschärft Ton gegenüber den USA und pocht auf Urananreicherung
-
Neuer Twingo e‑tech ist an der Startlinie
-
Olympia-Traum geplatzt: Vonn stürzt bei Abfahrt
-
Neuer Ypsilon und Ypsilon hf
-
Der Cupra Raval startet 2026
-
Neuer iD.Polo kommt elektrisch
-
Mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter: Justizministerin plant Mietrechtsreform
-
Forderung von neuem Ministerpräsidenten: Gemeinnützige Arbeit für Bürgergeldempfänger
-
Tödlicher Unfall auf Autobahn: Gestürzter Motorradfahrer von Lastwagen überrollt
-
"One Battle After Another" mit Top-Preis des Verbands der US-Regisseure ausgezeichnet
-
Sicherheitskosten belasten Karnvalsvereine: Verband fordert staatliche Hilfen
-
Klingbeil mit Klartext: Boykott-Debatte ist "Quatsch"
-
Übergangsrat im Krisenstaat Haiti übergibt Regierungsmandat an Ministerpräsident Fils-Aimé
-
Stichwahl in Portugal hat begonnen: Sieg des Sozialisten Seguro erwartet
-
SPD schlägt Gesundheitsabgabe auf alle Einkommensarten vor
-
Mercedes-Chef Källenius warnt vor politischem Rechtsruck
-
75-Jährige in Reihenhaus in München getötet - 23-Jähriger unter Tatverdacht
-
Thailands Regierungschef Anutin hofft auf Vertrauen der Wähler in seine Partei
-
Außenminister: Iran wird Uran-Anreicherung selbst im Kriegsfall nicht aufgeben
-
Japaner wählen neues Parlament - Sieg der Partei von Regierungschefin Takaichi erwartet
-
Eine Woche nach Trade: Schröder siegt beim Ex-Team
-
Medaille schon weg? Loch will "Kopf nicht in den Sand stecken"
-
Hjulmand verärgert: "Wir sind nicht zufrieden"
-
"An den Weg glauben": Thioune hofft auf die Werder-Wende
-
Preuß über geklärte Zukunft: "Hat schon gutgetan"
-
BVB macht Druck: "Meister werden will von uns jeder"
-
Portugal bestimmt in Stichwahl neuen Präsidenten
-
Wiederholungswahl in serbischer Teilrepublik von Bosnien und Herzegowina
-
Nach Kahlschlag bei "Washington Post": Herausgeber Will Lewis nimmt seinen Hut
-
Wahl in Thailand hat begonnen - Konservativer Regierungschef hofft auf Bestätigung
-
Vorgezogene Wahl in Japan begonnen - Sieg für Regierungschefin Takaichi erwartet
-
Neuer Tabellenführer: Darmstadt überrollt Kaiserslautern
-
Skispringerin Ström holt Gold vor Prevc - Freitag Siebte
-
Nur 1:1 in Gladbach: Bayer lässt Punkte liegen
-
Tausende demonstrieren in Mailand gegen Olympische Spiele - Zusammenstöße mit Polizei
-
BMW iX3 neuer Style und Design
-
Neuer Skoda Epiq modern mit Reichweite
-
"Werden unser blaues Wunder erleben": Thiounes Debüt misslingt
-
Zwei Franzosen laufen in eineinhalb Jahren zu Fuß nach Shanghai
-
Patzer am Start: Gold für Loch schon in weiter Ferne
Reparaturen in Zeiten von Handwerkermangel: BGH prüft Pflicht für mehrere Angebote
Reparaturarbeiten in Zeiten von Inflation und Handwerkermangel haben am Freitag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Er verhandelte in Karlsruhe über eine bisher höchstrichterlich nicht geklärte Frage: ob Wohnungseigentümer dazu verpflichtet sind, vor der Beauftragung von Handwerkern für Erhaltungsmaßnahmen am Gebäude mehrere Angebote einzuholen. (Az. V ZR 7/25)
Ursprünglich klagten Wohnungseigentümer aus Wuppertal. Die Eigentümergemeinschaft beschloss 2023 mehrere Reparaturen oder Renovierungen an zwei Häusern der großen Wohnanlage. So sollten Fenster und Vordachverglasungen ausgetauscht sowie Malerarbeiten ausgeführt werden. Bezahlt werden sollten die insgesamt etwa 9000 Euro für die Arbeiten aus der Erhaltungsrücklage des einen Hauses sowie einer Sonderumlage, welche die Wohnungseigentümer des anderen Hauses zahlten.
Beauftragt wurden eine Glaserei, mit der die Gemeinschaft schon seit Jahrzehnten zusammenarbeitete, und ein Malerbetrieb, mit dem sie ebenfalls gute Erfahrungen gemacht hatte. In dem Beschluss wurde ausdrücklich darauf verzichtet, weitere Angebote von anderen Handwerkern einzuholen.
Das störte die Kläger. Sie zogen vor Gericht und fochten die Beschlüsse der Gemeinschaft an. Vor dem Amtsgericht Wuppertal hatte die Klage keinen Erfolg. Das Landgericht Düsseldorf gab den Klägern in der Berufung aber teilweise recht. Es entschied, dass die Gemeinschaft zwar einen gewissen Spielraum habe - allerdings müsse es eine Tatsachengrundlage geben.
Darum müssten verschiedene Angebote eingeholt werden, allerdings erst ab einer bestimmten Summe. Die Grenze zog es bei 4000 Euro. Einer der Beschlüsse über den Austausch von Fenstern wurde darum für ungültig erklärt, die Arbeiten daran sollten 4100 Euro kosten. Gegen das Düsseldorfer Urteil wandten sich beide Seiten an den BGH.
Diese verhandelte nun über den "scheinbar kleinen Fall, aber mit großen Folgen", wie es der Anwalt der Kläger, Thomas von Plehwe, ausdrückte. Er sprach sich dafür aus, dass in der Regel drei Angebote eingeholt werden müssten, damit die Eigentümergemeinschaft eine informierte Entscheidung treffen könne. Dabei müsse aber der Einzelfall betrachtet werden - wenn es in der Region beispielsweise nur eine Fachfirma gebe, sei die Lage anders.
Der Anwalt der Eigentümergemeinschaft, Siegfried Mennemeyer, argumentierte, dass es deren Entscheidung sei, "wenn die sagen, wir sind hinreichend informiert". Wenn ein Eigentümer eine Maßnahme etwa für zu teuer halte, könne er sie immer noch anfechten.
Der BGH macht sich die Entscheidung nicht leicht und nimmt sich Zeit: Am 27. März soll das Urteil verkündet werden. Grundsätzlich brauchen Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft eine Tatsachengrundlage. Umfang und Aufwand von Maßnahmen müssen ermittelt werden.
Die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner verwies darauf, dass eine Eigentümergemeinschaft nicht gezwungen sei, aus drei Angeboten unbedingt das billigste auszuwählen. Der Senat machte sich aber auch Gedanken über den angespannten Handwerkermarkt. Eigentümer hätten Interesse an einem guten Verhältnis zu Handwerkern, damit beispielsweise auch jemand komme, wenn am 23. Dezember die Heizung ausfalle.
R.Fischer--VB