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Schlichtungseinigung im Tarifkonflikt bei Berliner Verkehrsbetrieben
Im Tarifkonflikt bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) bahnt sich eine Einigung an. Die Schlichtungskommission um die beiden Schlichter Bodo Ramelow und Matthias Platzeck einigte sich nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi am Montagabend auf einen Kompromiss. Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter begrüßten die Einigung.
Der ehemalige Thüringer Ministerpräsident der Linken, Ramelow, der von der Gewerkschaft als Schlichter benannt worden war, sprach von "bis zu 20 Prozent mehr Gehalt für die Menschen, die Bus, Tram und U-Bahn durch Berlin steuern". Damit werde die BVG "wieder zum wichtigsten und attraktivsten Arbeitgeber in Berlin".
Der von der Arbeitgeberseite benannte Platzeck, SPD-Politiker und ehemaliger Ministerpräsident von Brandenburg, bezifferte das vereinbarte Gehaltsplus auf "insgesamt 15,4 Prozent". "Jetzt gilt es, die Empfehlung der Schlichtung in den Verhandlungsprozess einzuarbeiten und schnellstmöglich einen Abschluss zu erzielen", fügte er hinzu.
"Wir haben den Knoten gelöst", erklärte die BVG-Personal-Vorständin Jenny Zeller-Grothe. "Jetzt gilt es, die hohe wirtschaftliche Belastung, die ein Abschluss in dieser noch nie dagewesenen Höhe für die BVG mit sich bringt, stabil und verantwortungsvoll zu managen."
Jeremy Arndt, Verhandlungsführer für Verdi, hob besonders die "deutlichen Steigerungen" bei den Zulagen hervor. "Wir werden jetzt mit der Tarifkommission intensiv diskutieren, ob diese Empfehlung eine Grundlage für eine Einigung sein kann."
Die Gewerkschaft hatte für die BVG-Beschäftigten 750 Euro mehr Lohn pro Monat, eine Fahrdienst- beziehungsweise Wechselschichtzulage in Höhe von 300 Euro sowie ein 13. Monatsgehalt gefordert. Das letzte Angebot der BVG von vor der Schlichtung lag bei 13,6 Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwei Jahren.
Nach mehreren Warnstreiks hatte Verdi parallel zur Schlichtung auch eine Urabstimmung angesetzt. Eine Mehrheit der Gewerkschaftsmitlieder sprach sich darin für unbefristete Streiks aus. Bis diesen Donnerstag gilt im Rahmen der Schlichtung jedoch eine Friedenspflicht.
H.Kuenzler--VB