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Waldbrände: Richterbund lehnt Strafverschärfungen ab
Der Deutsche Richterbund (DRB) lehnt höhere Strafen für Brandstiftung ab, die angesichts von Waldbränden gefordert wurden. "Der reflexhafte Ruf nach Strafverschärfungen für Fälle von Brandstiftung erscheint mindestens verfrüht, solange die Ursachen und Umstände der Waldbrände noch nicht aufgeklärt sind", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. "Das Strafrecht sieht bereits heute empfindliche Strafen für Brandstifter vor."
Wer vorsätzlich einen Brand legt, begehe ein Verbrechen und werde mit mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft, betonte Rebehn. Für schwere Brandstiftungen sehe das Gesetz noch deutlich höhere Strafen vor. "Das Strafrecht gibt der Justiz ausreichend Spielraum, um auch schwerste Fälle von Brandstiftung angemessen bestrafen zu können."
"Es ist nach aller Erfahrung ohnehin nicht das gesetzliche Strafmaß, das mögliche Straftäter von Delikten abschreckt, sondern das Risiko, überführt und zügig verurteilt zu werden", gab der DRB-Bundesgeschäftsführer zu bedenken. Wer die Strafverfolgung verbessern und beschleunigen wolle, müsse zuallererst die chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften und Strafgerichte besser ausstatten.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese hatte am Montag in der "Rheinischen Post" eine "Anhebung des Strafrahmens für vorsätzliche und fahrlässige Brandstiftung" vorgeschlagen. Zuvor hatte unter anderem NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) erklärt, es gebe Hinweise auf Brandstiftung beim großen Waldbrand im Hürtgenwald.
B.Baumann--VB