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IG Metall lehnt Pläne zu Abkehr von täglicher Höchstarbeitszeit ab
Die Gewerkschaft IG Metall wendet sich gegen die Pläne von Union und SPD, von der geltenden täglichen Obergrenze für die Arbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit abzurücken. "Ich halte davon nichts. Ausreichende Ruhezeiten sind ein gewerkschaftlich hart erkämpftes Recht", sagte die IG-Metall-Vorsitzende Christiane Benner den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Zudem würde die Gefahr des Missbrauchs damit erhöht werden.
Aktuell ist die Arbeitszeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf acht Stunden pro Tag begrenzt. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden möglich, zum Beispiel, wenn dies später wieder ausgeglichen wird oder wenn es sich zum Teil um Bereitschaftszeiten handelt. Für die Wochenarbeitszeit gilt zudem eine Obergrenze von 48 Stunden - auch hier gibt es allerdings Ausnahmeregelungen.
Benner wies darauf hin, dass es auf der Arbeitgeberseite schon lange den Wunsch gebe, diese Schutzvorschriften aufzuweichen. Die IG-Metall-Chefin verwies jedoch auf zum Teil jetzt schon harte Arbeitsbedingungen, was gegen längere Tages-Arbeitszeiten spreche: "In der Produktion bei uns in den Betrieben ist das ohnehin völlig weltfremd, denn da gibt es vielerorts Schichtsysteme, harte körperliche Belastung, auch über Kopf arbeiten kann man nicht über so viele Stunden", gab sie zu bedenken.
Benner verwies zudem auf dadurch erhöhte Missbrauchsgefahren: "Ich denke da etwa an die Gastronomie und die Pflege. Beschäftigte dürfen nicht ausgebeutet werden", forderte sie. Ruhezeiten müssten eingehalten werden, ebenso Arbeits- und Gesundheitsschutz. "Viele Beschäftigte befinden sich auch in ungleichen Machtverhältnissen. Nicht überall gibt es Betriebsräte, die die Einhaltung von Gesetzen einfordern und kontrollieren", warnte die Gewerkschaftsvorsitzende.
CDU/CSU und SPD hatten sich in ihrem Sondierungspapier auf Änderungen bei der Arbeitszeit im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie verständigt. Sie hatten dabei allerdings auch ausdrücklich festgehalten, dass kein Beschäftigter gegen seinen Willen zu längeren Arbeitszeiten gezwungen werden dürfe.
F.Mueller--VB