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Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
Auch im Saarland dürfen Daten aus Blitzern ohne Speicherung der Rohmessdaten verwertet werden. Die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes werde durch eine höherrangige Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholt, wie das Saarländische Oberlandesgericht am Freitag in Saarbrücken mitteilte. Temposünder können im Saarland nun trotz Widerspruchs auch dann verurteilt werden, wenn das Messsystem keine Rohdaten speichert. (Az.: 1 Ss (OWi) 112/24)
Bislang durften saarländische Gerichte laut einer Entscheidung von 2019 die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen mangels Speicherung der Rohmessdaten regelmäßig nicht verwerten, wenn Betroffene der Verwertung der Rohmessdaten widersprachen. In allen anderen Bundesländern wurden sie hingegen als verwertbar angesehen.
Der Bundesgerichtshof entschied im Juli, dass die Nichtspeicherung der Rohmessdaten eines Blitzers kein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren ist. Deswegen gibt es kein Beweisverwertungsgebot.
C.Bruderer--VB