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Netzentgelte für Strom sinken im kommenden Jahr voraussichtlich deutlich
Die Netzentgelte für Strom dürften im kommenden Jahr spürbar sinken. Das geht aus den bislang veröffentlichten vorläufigen Preisblättern der Netzbetreiber hervor, die der Energiedaten-Dienstleister Ene't ausgewertet hat. Für Privatkunden mit einem niedrigen bis mittleren Verbrauch sinken die Netzgebühren im Vergleich zum aktuellen Niveau demnach im Schnitt um knapp acht bis gut zehn Prozent.
Bislang haben zwar nur 30 von über 850 Netzbetreibern ihre Preisblätter veröffentlicht. Nach Angaben von Ene't sind darunter aber viele große Flächennetzbetreiber, sodass die bisher erfassten Netzentgelte mehr als zwei Drittel des Bundesgebiets abdecken. Die Netzentgelte machen im Schnitt rund ein Viertel der gesamten Stromkosten für private Haushalte aus.
Für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden schlugen die Stromnetzgebühren in diesem Jahr mit im Schnitt gut 496 Euro zu buche. Nach den bisherigen Preisdaten sinkt dieser Durchschnittswert für 2025 um 10,3 Prozent auf knapp 445 Euro. Für Gewerbekunden mit einem größeren Strombedarf von 40.000 Kilowattstunden pro Jahr sinken die Netzentgelte den Daten zufolge mit gut 12,5 Prozent noch etwas stärker.
Die Bundesnetzagentur hatte im August die Regelungen für die Erhebung der Netzentgelte geändert, um die Kosten für den nötigen Netzausbau im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien besser zu verteilen. Aktuell sind die Netzentgelte in Gebieten mit viel Wind- und Solarenergie teils erheblich höher, weil die Netzausbaukosten auf die dortigen Verbraucher umgelegt werden.
Aus der Auswertung von Ene't geht hervor, dass tatsächlich in Gebieten mit viel Windenergie, etwa in Schleswig-Holstein, oder viel Freiflächen-Photovoltaik, etwa in ländlichen bayerischen Gegenden, die Netzentgelte stark sinken. Preissteigerungen wurden bislang hingegen etwa aus der Pfalz oder aus städtischen Gebieten in Nordrhein-Westfalen gemeldet. Dass die Stromnetzentgelte am Ende tatsächlich im Bundesschnitt sinken, gilt aufgrund der noch unvollständigen Datenlage allerdings nicht als ausgemacht.
K.Hofmann--VB