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Weg frei für umfangreiche Sanierung von Deutschlands Schienennetz
Der Weg ist frei für das laut Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) "größte Sanierungs- und Modernisierungsprogramm der letzten Jahrzehnte" für Deutschlands Schienennetz. Bundestag und Bundesrat beschlossen am Freitag ein neues Bundesschienenausbaugesetz, nachdem der Vermittlungsausschuss am Mittwoch Kompromissvorschläge vorgelegt hatte. Geregelt wird mit dem Gesetz vor allem die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern.
Die Deutsche Bahn plant bis 2030 eine Grundsanierung von 40 zentralen Bahnstrecken. Anders als bislang soll dies nicht im laufenden Betrieb passieren, sondern während langer Vollsperrungen. Mitte Juli beginnt etwa Generalsanierung der Riedbahn - die Deutsche Bahn stellt in dieser Zeit Busse für den Ersatzverkehr zwischen Frankfurt am Main und Mannheim bereit.
Im neuen Gesetz ist geregelt, dass sich die Länder zu 50 Prozent an den Kosten für einen solchen Schienenersatzverkehr beteiligen, der Bund zu 40 Prozent und die Deutsche Bahn mit zehn Prozent. Diese Regelung ist laut Allianz pro Schiene eine gute Nachricht für die Fahrgäste: Ein umfangreiches Ersatzangebot sei so gesichert.
Der Bund beteiligt sich laut Gesetz künftig auch an den Kosten für eine Umrüstung von Infrastruktur und Fahrzeugen im Rahmen der Digitalisierung - etwa bei der Austrüstung von Zügen mit digitaler Bordtechnik. Diese Kosten sind laut Wissing "enorm".
Empfangsgebäude von Bahnhöfen gehören laut Gesetz nun zur Eisenbahninfrastruktur; damit kann sich der Bund künftig an den Kosten für Sanierung und Modernisierung beteiligen. Laut Allianz pro Schiene ist das "ungemein wichtig". In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten habe die Deusche Bahn "zu viele" Bahnhofsgebäude verkauft, weil das Unternehmen den Erhalt der Gebäude nicht allein durch Mieteinnahmen habe finanzieren können.
Im Gesetz klargestellt wird zudem, dass die Sanierung von sogenannten Hochleistungskorridoren nicht zu Lasten des übrigen Schienennetzes gehen soll. Die Allianz pro Schiene bemängelte vor allem, dass im Gesetz kein Ausgleich für den Schienengüterverkehr bei den monatelangen Generalsanierungen vorgesehen ist. Das sei ein "enormer Wettbewerbsnachteil im Vergleich zum Straßengüterverkehr".
F.Mueller--VB