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Neues Postgesetz: Mehr Zeit für Briefe und schärfere Kontrolle von Subunternehmen
Briefe in Deutschland dürfen ab dem kommenden Jahr deutlich länger unterwegs sein. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag das neue Postgesetz, das neue Brieflaufzeiten vorsieht: Für die ersten beiden Tage gibt es anders als aktuell keine festen Zielvorgaben mehr. Mit dem Gesetz sollen sich auch die Arbeitsbedingungen von Paketzustellerinnen und -zustellern verbessern.
Aktuell müssen Standardbriefe in der Grundversorgung mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent am nächsten Tag ankommen - und zu 95 Prozent am zweiten Werktag. Das ändert sich: Ab 2025 sollen 95 Prozent der Standardbriefe in der Grundversorgung am dritten Werktag die Empfängerin oder den Empfänger erreichen, 99 Prozent müssen am vierten Werktag im Briefkasten liegen.
Die Deutsche Post als sogenannte Grundversorgerin muss sich an staatliche Vorgaben halten. Sie kann mit den neuen Vorgaben ihre Kosten senken.
Zudem wird die Umwelt entlastet, wie Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch im Bundestag hervorhob. Nachtflüge hatte die Post bereits im März eingestellt; der Brieftransport per Flugzeug sei in Zeiten des Klimawandels nicht mehr zu rechtfertigen, erklärte damals ein Unternehmensvertreter.
Das bisherige Postgesetz stammt in weiten Teilen noch aus den 90er Jahren und ist damit "deutlich in die Jahre gekommen", wie Audretsch sagte. Anders als vor 26 Jahren laufe die Kommunikation heute oftmals über Messenger-Dienste oder E-Mail-Angebote. Trotzdem sei es weiterhin "von größter Bedeutung", dass der Brief sicher, rechtzeitig und verlässlich an sein Ziel kommt.
Andere Standards sollen beibehalten werden: So soll die Zustellung der Post an sechs Wochentagen beibehalten werden. Auch in Zukunft soll es ein breites Netz an Filialen geben. In einigen Fällen können aber auch Automaten sie ersetzen, wobei die Kommune und die Bundesnetzagentur ein Mitspracherecht haben. Die Nutzung soll dabei barrierefrei und ohne eigene technische Geräte funktionieren.
Für die Menschen, die Pakete zur Haustür bringen, soll das Gesetz Verbesserungen bringen: Pakete mit einem Gewicht von über 20 Kilogramm müssen künftig grundsätzlich von zwei Menschen getragen werden. Ausnahmen soll es laut Gesetz geben, wenn "ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung" steht. Worum es sich dabei handelt - ob etwa auch Sackkarren dazugehören - muss noch in einer entsprechenden Verordnung festgelegt werden.
Die Gewerkschaft Verdi hatte auch ein generelles Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche gefordert. Das modernisierte Gesetz sieht das zwar nicht vor, wohl aber verschärfte Kontrollpflichten. Demnach sollen sich Subunternehmer bei der Bundesnetzagentur lizensieren lassen müssen. Die Bundesnetzagentur soll zudem ein zu veröffentlichendes digitales Anbieterverzeichnis führen.
"Wir koppeln den Marktzugang daran, dass die Regelungen für Arbeitsbedingungen eingehalten werden", sagte der Abgeordnete Sebastian Roloff (SPD). Wer sich nicht daran halte, verliere den Zugang zum Markt.
Auch die Arbeitszeit von Beschäftigten der Branche soll besser kontrolliert werden können. Dafür sollen die Daten von Paketen genutzt werden, die den Verbrauchern ohnehin häufig in der Sendungsverfolgung mitgeteilt werden. Verstöße sollen mit einem Bußgeld bestraft werden.
Verdi gehen die Regelungen aber nicht weit genug. Es sei zu befürchten, "dass auch die verschärften Vorgaben zu schwach bleiben und nicht ausreichend kontrolliert werden", erklärte die Gewerkschaft.
Der CSU-Abgeordnete Hansjörg Durz kritisierte, es handle sich um ein "Bürokratieaufbau-Gesetz" - obwohl der Auftrag eigentlich der Bürokratieabbau gewesen sei. Zusätzliche Berichtspflichten belasteten die Unternehmen. Das Gesetz sei ein "weiteres Beispiel, warum Bürokratie für die Unternehmen in Deutschland mittlerweile zum Standortnachteil Nummer eins" geworden ist.
Die Ampelfraktionen aus SPD, Grünen und FDP stimmten dem Gesetz zu, Union und AfD votierten dagegen. Die Gruppen der Linken und vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) enthielten sich. Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
H.Weber--VB