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J&J will 6,5 Milliarden Dollar wegen angeblich asbesthaltigen Babypuders zahlen
Zur Beilegung des jahrelangen Rechtsstreits um angebliche Krebsrisiken eines Babypuders bietet der US-Pharmakonzern Johnson & Johnson einen Vergleich in Höhe von 6,5 Milliarden Dollar (6,1 Milliarden Euro) an. Der neue Vorschlag sei in Kooperation mit den Anwälten des größten Teils der Kläger ausgearbeitet worden, teilte der für Rechtsstreitigkeiten zuständige J&J-Vizepräsident Erik Haas am Mittwoch mit.
In den vergangenen Jahren waren tausende Klagen gegen den Konzern wegen angeblicher Spuren von krebserregendem Asbest in seinem Talkumpuder für Babys eingereicht worden. Der jetzt präsentierte Plan sieht eine Phase von drei Monaten vor, in denen die Klägerinnen und Kläger über das Vergleichsangebot informiert werden. Stimmen 75 Prozent von ihnen zu, soll das Angebot als angenommen gelten.
Dann würden über einen Zeitraum von 25 Jahren hinweg insgesamt etwa 6,475 Milliarden Dollar zur Beilegung jener zivilrechtlichen Klagen ausgezahlt werden, die sich auf Eierstockkrebs beziehen. Dies sind nach Angaben von J&J 99,75 Prozent dieser Klagen. Die übrigen dieser Klagen beziehen sich auf das Mesotheliom, einen Krebs des Weichteilgewebes. Diese Klagen werden getrennt behandelt, für 95 Prozent von ihnen ist den Konzernangaben zufolge bereits eine Einigung gefunden worden.
J&J bestreitet weiterhin, dass sein Babypuder asbestbelastet ist. Das Unternehmen hat das Produkt jedoch vom Markt genommen. Die Klagen basierten auf Behauptungen, "die von unabhängigen Experten und auch Regierungs- und Regulierungsbehören seit Jahrzehnten zurückgewiesen werden", erklärte der Konzern am Mittwoch.
Eine im Januar 2020 veröffentlichte Zusammenfassung von einer Reihe von Studien mit den Daten von insgesamt 250.000 Frauen hatte keinen statistischen Zusammenhang zwischen des Anwendung des Talkumpuders im Genitalbereich und dem Risiko von Eierstockkrebs aufgezeigt.
J&J hatte bereits im April vergangenen Jahres einen Vergleichsvorschlag im Volumen von 8,9 Milliarden Dollar vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde jedoch von einem Konkursgericht abgewiesen.
M.Betschart--VB