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Bundesnetzagentur plant fünf neue lange Stromtrassen
Die Bundesnetzagentur in Bonn hat am Freitag die Pläne für den Ausbau des Stromübertragungsnetzes bis zum Jahr 2045 vorgelegt. Nötig sind demnach fünf neue Hochspannungsübertragungsleitungen an Land von Nord nach Süd und vom Nordwesten nach Ost. Im Netzentwicklungsplan sind die Anfangs- und Endpunkte der Leitungen festgelegt - der genaue Verlauf der Leitungen steht noch nicht fest. Gegen den Bau der Leitungen gibt es vor Ort regelmäßig heftigen Widerstand.
Erneuerbarer Strom aus Windenergie wird vorrangig im Norden und Osten sowie auf See erzeugt, wo der Wind besonders stark weht. Die größten Stromverbraucher - allen voran große Industriebetriebe - befinden sich aber im Süden und Westen Deutschlands, wie das Bundeswirtschaftsministerium betont.
"Für ein klimaneutrales Stromsystem brauchen wir bis 2045 in erheblichem Umfang zusätzliche Stromleitungen", erklärte Netzagenturchef Klaus Müller am Freitag. Der neue Netzentwicklungsplan zeige erstmals, "welches Stromnetz wir brauchen, um die Energiewende zu vollenden".
Die fünf neuen Leitungen sollen eine Kapazität von jeweils zwei Gigawatt haben. Zwei sollen in Schleswig-Holstein beginnen, die eine Strom nach Mecklenburg-Vorpommern bringen, die andere nach Baden-Württemberg. Die anderen drei Trassen starten in Niedersachsen und führen nach Hessen, Sachsen und Baden-Württemberg. Die Netzagentur bestätigte zudem die geplante Hochspannungsleitung zwischen Thüringen und Bayern.
Insgesamt sieht der Plan die Verlegung neuer Leitungen von rund 4800 Kilometern Länge und die Verstärkung vorhandener Leitungen von zusätzlichen rund 2500 Kilometern Länge vor. Derzeit hat das Übertragungsnetzwerk laut Wirtschaftsministerium eine Länge von rund 37.000 Kilometern.
Im Netzentwicklungsplan ermitteln die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, Tennet, TransnetBW und 50 Hertz alle zwei Jahre, welche Maßnahmen zur Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Höchstspannungsstromnetzes für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind, wie die Behörde erläuterte. Sie prüft und bestätigt diese Vorschläge. Aktuell erstellt sie einen Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan. Der wird dann vom Gesetzgeber auf Grundlage des Netzentwicklungsplans beschlossen und listet die benötigten Leitungsvorhaben auf.
D.Schaer--VB