-
MLB: Tampa Bay gleicht aus
-
NHL: Stützle verliert, Grubauer glänzt
-
Kompany kritisiert Spielweise: "Einfach nicht schlau"
-
"Weltklasse": Sonderlob für Matchwinnerin Bühl
-
Ricken wiegelt ab: "Keine Ausreden"
-
US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung
-
Merz gibt im Bundestag Regierungserklärung zum EU-Gipfel ab
-
Prozess gegen Ukrainer wegen Nord-Stream-Sprengung beginnt in Hamburg
-
EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat
-
Kabinett befasst sich mit Stärkung von Kinderschutz im Netz
-
Welthungerhilfe: Weltweite Krisen treiben den Hunger weltweit an
-
Papst Leo XIV. hat Lungenkrebs - Teil von Lungenflügel entfernt
-
Ukrainischer Präsident Selenskyj zu Besuch bei Burnham in London erwartet
-
Trump-Pläne durchkreuzt: US-Richterin stoppt Baumfällungen auf Golfplatz bis 26. Oktober
-
Vatikan: Papst an Lungenkrebs erkrankt - Unterlappen von Lungenflügel entfernt
-
Dreierpack in Mailand: Tresoldi schießt Brügge zum Sieg
-
Dank Kane: Bayern wenden Kunstrasen-Katastrophe ab
-
Nach Bundesliga-Gala: Leipzig gelingt Befreiungsschlag
-
Mord an Tupac Shakur: Bandenchef zu mindestens 40 Jahren Haft verurteilt
-
Attentatspläne gegen Tusk: Sprengsätze bei Verdächtigem gefunden
-
Eurojackpot geknackt: 120 Millionen Euro gehen nach Nordrhein-Westfalen
-
Felipe VI. nennt Exklaven Ceuta und Melilla "unveräußerlichen Teil" Spaniens
-
Vatikan: Lungen-OP von Papst Leo XIV. "erfolgreich" vollzogen
-
Antisemitismusstreit: Grüne und SPD in Berlin unterbrechen Sondierungen mit Linker
-
FC Bayern mit Urbig und sechs Wechseln
-
Dank Bühl und Dallmann: DFB-Frauen schlagen auch Japan
-
Grüne und SPD in Berlin unterbrechen Sondierungen mit Linkspartei
-
Nach Skandal-Berichten: Trump fordert US-Botschafterin in Athen zu Rückzug auf
-
Frankreichs Nationalversammlung verabschiedet Missbrauchsgesetz
-
Deutschland für drei Jahre in UN-Menschenrechtsrat gewählt
-
Lobeshymne auf den Präsidenten: Trump-Sprecherin Zacharia absolviert ersten Auftritt
-
Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht
-
Nach Bas-Rücktritt: Mahnende Worte Steinmeiers bei Ernennung von Nachfolger Schweitzer
-
Proteste in Frankreich: Erneut mehr als hunderttausend Schüler und Studenten auf der Straße
-
Vier Festnahmen in Deutschland nach Brand in Starlink-Station in Polen
-
Nach Cyberangriff auf Supermärkte in Frankreich: BSI rät dringend zur Absicherung
-
MI5-Chef: KI könnte die Lage im Bereich der Biowaffen ändern
-
Neuer Arbeitsminister erhält Ernennungsurkunde von Steinmeier
-
Heimliche Aufnahmen: EU-Datenschutzbehörde warnt vor Smart Glasses
-
Erbschaftsteuer auf Prüfstand: Karlsruhe verhandelt zu Firmenerben und Freibeträgen
-
Trump fordert US-Botschafterin in Griechenland zum Rückzug auf
-
Jemen: Huthis melden saudiarabische Angriffe auf Ölanlage nahe Sanaa
-
Nordrhein-Westfalen: Früherer Ladendetektiv wegen Raubmords vor 32 Jahren unter Verdacht
-
Mögliche Steuer auf KI-Umsätze: Wildberger will zunächst Vorfahrt für Wachstum
-
Schweitzer verspricht rasches Rentengesetz - Merz dringt auf "große Reform"
-
Flugbetrieb an Nürnberger Flughafen zweimal binnen weniger Stunden unterbrochen
-
Deutschland und Großbritannien fordern schärfere Sanktionen gegen Russland
-
Bei Wahl von AfD-Ministerpräsident: CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt verlässt Saal
-
Elf Vermisste nach erneutem Angriff auf Schiffe vor Bulgariens Küste
-
Medien wie AFP und "New York Times" treten Bündnis für Ansprüche gegen KI-Dienste bei
Forderung nach Arbeitspflicht für Asylsuchende stößt auf Kritik
Die Forderung von Landkreistag-Präsident Reinhard Sager nach einer Arbeitspflicht für Asylsuchende stößt auf Kritik. "Indem Herr Sager so tut, als wollten Asylbewerber nicht arbeiten, befeuert er den Populismus", sagte der Regionspräsident von Hannover, Steffen Krach (SPD), dem Magazin "Stern". Als Mitglied im Landkreistag sehe er sich durch die Aussagen Sagers nicht vertreten.
Solche Debatten nützten "am Ende nur der AfD", warnte Krach. Er forderte stattdessen den Abbau bürokratischer Hürden für eine reguläre Arbeitsaufnahme von Geflüchteten. Viele von ihnen seien "hochqualifiziert und könnten in den Arbeitsmarkt integriert werden".
"Es ist rassistisch und menschenverachtend zu suggerieren, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien", erklärte auch die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. Deren Sprecher Tareq Alaows wandte sich dagegen, Schutzsuchende "jetzt zur Arbeit unter ausbeuterischen Verhältnissen zu 80 Cent pro Stunde zu verpflichten", während vielen von ihnen eine reguläre Arbeitserlaubnis verwehrt werde. Die Vorschläge Sagers grenzten an "Zwangsarbeit".
Wer Geflüchtete als billige Arbeitskräfte für 80 Cent pro Stunde beschäftige, unterlaufe Tarifverträge und Mindestlöhne, kritisierte Linken-Parteichefin Janine Wissler. "So drängt man die Asylbewerber in die Rolle von Lohndrückern. Das fördert nicht die Integration, sondern die Lohnkonkurrenz zu Menschen im Niedriglohnbereich", warnte sie. Auch Wissler verlangte, besser die "bestehenden Hürden und Arbeitsverbote für Geflüchtete" abzubauen.
Unterstützung für Sager kam von Thüringens CDU-Chef Mario Voigt. "Wir müssen die Botschaft aussenden: Wer in Deutschland die Solidarität der Gemeinschaft erfährt, muss dafür auch etwas zurückgeben", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Zugleich werde damit ein Signal gegeben "für notwendige Begrenzung von Zuwanderung".
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wies darauf hin, dass es nach geltendem Recht ohnehin bereits zulässig sei, "dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können. "Im Einzelfall" möge dies auch sinnvoll sein, um Menschen "während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigen." Das Ziel müsse jedoch vor allem sein, anerkannte Flüchtlinge "dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen", sagte auch Heil.
Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist für neu ankommende Geflüchtete stark eingeschränkt. Nach geltender Rechtslage dürfen Asylbewerber grundsätzlich erst nach drei Monaten einer Arbeit nachgehen - wer in einer Aufnahmeeinrichtung leben muss und kein minderjähriges Kind hat, sogar erst nach neun Monaten.
Geduldete oder Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung mit minderjährigem Kind dürfen nach sechs Monaten arbeiten. Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die nach August 2015 ihren Asylantrag gestellt haben, haben grundsätzlich keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.
T.Germann--VB