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EU-Gericht weist Klagen gegen Finanzierung der Fehmarnbeltquerung ab
Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch mehrere Klagen gegen das öffentliche Finanzierungsmodell für die Fehmarnbeltquerung zwischen Deutschland und Dänemark abgewiesen. Der rund 18,5 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel ist bereits im Bau. Gegen die Entscheidung können die Kläger in Berufung gehen. (Az. T-390/20 u.a.)
Die EU-Kommission hatte die Finanzierung des Tunnels 2015 zum ersten Mal genehmigt. 2018 erklärte das Gericht diesen Beschluss jedoch teilweise für nichtig, weil es kein förmliches Prüfverfahren für die dänischen Maßnahmen zugunsten der staatlichen Planungsgesellschaft Femern A/S gegeben habe. Die Kommission leitete daraufhin ein Prüfverfahren ein und genehmigte das Finanzierungsmodell 2020 erneut.
Dagegen klagten die Fährunternehmen Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland, sie führten eine Reihe von Fehlern der EU-Kommission an. Diese Klage wies das EU-Gericht "in vollem Umfang" ab. Die feste Fehmarnbeltquerung sei zu Recht ein Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse. Auch gebe es keinen Anhaltspunkt, die Feststellung der Kommission in Frage zu stellen, dass der Bau des Tunnels auf dem Grundsatz beruhe, schädliche Auswirkungen auf Natur und Umwelt zu vermeiden.
Auch Dänemark wandte sich gegen den Beschluss der EU-Kommission von 2020, aber nur, weil die Maßnahmen zugunsten der staatlichen dänischen Femern A/S als staatliche Beihilfe eingestuft wurden. Auch diese Klage wies das EU-Gericht ab. Der selektive Vorteil, der Femern A/S gewährt wurde, stärke ihre Stellung auf dem Markt der Verkehrsdienstleistungen für die Überquerung des Fehmarnbelts gegenüber dem bereits auf diesem Markt tätigen Fährbetreiber, so das Gericht.
L.Wyss--VB