-
Dank Bellingham und Kane: England gewinnt Thriller gegen Mexiko
-
Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf für 2027
-
Klopp über "Causa Balogun": "Das stellt alles infrage"
-
Norwegens größter Erfolg: Haaland wirft Brasilien raus
-
Medien: Trump rief Infantino wegen Balogun-Sperre an
-
Hurkacz gibt auf: Struff im Viertelfinale gegen Sinner
-
Balogun-Sperre aufgehoben: Belgien prüft "alle Optionen"
-
Hurkacz gibt auf: Struff im Viertelfinale
-
Sprecherin: Trump trifft bei Nato-Gipfel in Ankara Selenskyj und al-Scharaa
-
Trauerfeiern im Iran: Chameneis Sohn und Nachfolger fehlt auch am zweiten Tag
-
Wimbledon: Topfavoritin Sabalenka scheitert an Osaka
-
Festnahmen in Türkei vor Nato-Gipfel in Ankara - Kritik der Opposition
-
"Vieles für Arbeitnehmer drin": Klingbeil verteidigt Reformpaket
-
Waldbrände in mehreren Ländern Südeuropas: Lage in Südfrankreich besonders angespannt
-
Für 50 Millionen: Hoffenheimer Touré wechselt nach Newcastle
-
106. Sieg: Djokovic zieht an Federer vorbei
-
Machtdemonstration: Pogacar schenkt del Toro den Etappensieg
-
"Endlich!" Leclerc gewinnt Spektakel - Antonelli punktlos
-
Leclerc gewinnt Spektakel in Silverstone - Antonelli punktlos
-
US-Innenminister: Aufmarsch von Rechtsextremen ist Ausdruck von Meinungsfreiheit
-
Rund 1,5 Millionen Menschen feiern Christopher Street Day in Köln
-
AfD erhebt Machtanspruch und stärkt Doppelspitze - begleitet von Protesten
-
Anti-AfD-Proteste in Erfurt: Positive Polizeibilanz - Bündnis verteidigt Blockaden
-
Neue Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef Farage wegen nicht offengelegter Geschenke
-
Opec+ erhöht abermals die Ölförderquote
-
Waldbrand bedroht dritte Tour-Etappe
-
"Wir werden siegen": AfD-Spitze bekräftigt zum Ende des Parteitags Machtanspruch
-
Polizeibilanz zu Protesten gegen AfD in Erfurt: "Überwiegend friedlich"
-
Zehntausende Iraner nehmen Abschied von Machthaber Ali Chamenei
-
Proteste gegen AfD in Erfurt: Linkes Bündnis wertet Blockaden als Erfolg
-
Merz sieht Reformbereitschaft in Deutschland - und kündigt weitere Schritte an
-
Bauprojekt von Trump-Familie in Albanien: Zehntausende fordern Regierungsrücktritt
-
Bei Rot über die Ampel: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Niedersachsen
-
Unbeschwerte Freizeit für alle: Spender zahlt in Schwalmstadt Freibad für Kinder
-
Rohr über afrikanische WM-Bilanz: "Das ist noch ein Manko"
-
Prinz Harry reist ohne Meghan und die Kinder nach London
-
AfD-Parteitag in Erfurt fortgesetzt - Reden von Weidel und Chrupalla
-
Feier im Madison Square Garden: Taylor Swift und Travis Kelce haben geheiratet
-
Zweiter Tag der Trauerfeiern im Iran: Gebete an Chameneis Sarg ohne Modschtaba
-
250 Jahre USA: Trump feiert sich selbst und warnt vor "Kommunisten"
-
250 Jahre USA: Trump warnt vor Übernahme durch "Kommunisten"
-
Trump führt Telefongespräche mit Putin und Selenskyj über Lage in der Ukraine
Bundesfinanzhof: Erlassenes Meister-Bafög ist steuerpflichtig
Wird ein nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gewährtes Darlehen später teilweise erlassen, dann unterliegt der erlassene Betrag der Einkommensteuer. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Denn die geförderten Ausbildungskosten können zuvor als Werbungskosten steuermindernd angerechnet werden. (Az. VI R 9/21)
Ziel des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ist die Unterstützung der Fortbildung von Handwerkern und anderen Arbeitnehmern sowie Existenzgründern. Die Förderung wird daher auch als Meister- oder Aufstiegsbafög bezeichnet.
Die Klägerin aus Niedersachsen machte 2014 eine Fortbildung zur Industriemeisterin Metall und 2015 zur Technischen Betriebswirtin. Ihren Lohn zahlte ihr Arbeitgeber jeweils weiter. Für die Kosten der Lehrgänge in Höhe von 5240 Euro und 3590 Euro zahlte die Förderbank Niedersachsen einen Zuschuss, für den Rest erhielt sie ein Darlehen der staatlichen Förderbank KfW. Die Förderbedingungen sahen vor, dass nach bestandener Prüfung ein Teil der Darlehen erlassen wird.
Die Kosten abzüglich der Förderung erkannte das Finanzamt für die Steuerjahre 2014 und 2015 als steuermindernde Werbungskosten an. Als 2018 die KfW von den noch offenen Krediten 1204 Euro erließ, rechnete das Finanzamt dies als steuerpflichtiges Einkommen an.
Dies hat der BFH nun als rechtmäßig bestätigt. Die Klägerin habe Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in den Vorjahren als Werbungskosten abgesetzt. Einen Teil dieser Kosten habe sie dann erstattet bekommen. Im Gegenzug zu der früheren Steuervergünstigung sei der Erstattungsbetrag daher zu versteuern.
Auf den Erlass von Studien-Bafög ist das Münchener Urteil nicht übertragbar, weil das Bafög weitgehend dem Lebensunterhalt und nicht der Finanzierung der Ausbildungskosten dient.
C.Koch--VB