-
Ukraine meldet zehn Tote und dutzende Verletzte bei russischen Angriffen auf Kiew
-
"Schämt euch": Belgiens Politik mit Kritik nach Trump-Eingriff
-
Struff furchtlos gegen Sinner: "Sonst bringt es nichts"
-
Kolumbiens Präsident Petro verabschiedet sich am 20. Juli öffentlich aus dem Amt
-
Dank Bellingham und Kane: England gewinnt Thriller gegen Mexiko
-
Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf für 2027
-
Klopp über "Causa Balogun": "Das stellt alles infrage"
-
Norwegens größter Erfolg: Haaland wirft Brasilien raus
-
Medien: Trump rief Infantino wegen Balogun-Sperre an
-
Hurkacz gibt auf: Struff im Viertelfinale gegen Sinner
-
Balogun-Sperre aufgehoben: Belgien prüft "alle Optionen"
-
Hurkacz gibt auf: Struff im Viertelfinale
-
Sprecherin: Trump trifft bei Nato-Gipfel in Ankara Selenskyj und al-Scharaa
-
Trauerfeiern im Iran: Chameneis Sohn und Nachfolger fehlt auch am zweiten Tag
-
Wimbledon: Topfavoritin Sabalenka scheitert an Osaka
-
Festnahmen in Türkei vor Nato-Gipfel in Ankara - Kritik der Opposition
-
"Vieles für Arbeitnehmer drin": Klingbeil verteidigt Reformpaket
-
Waldbrände in mehreren Ländern Südeuropas: Lage in Südfrankreich besonders angespannt
-
Für 50 Millionen: Hoffenheimer Touré wechselt nach Newcastle
-
106. Sieg: Djokovic zieht an Federer vorbei
-
Machtdemonstration: Pogacar schenkt del Toro den Etappensieg
-
"Endlich!" Leclerc gewinnt Spektakel - Antonelli punktlos
-
Leclerc gewinnt Spektakel in Silverstone - Antonelli punktlos
-
US-Innenminister: Aufmarsch von Rechtsextremen ist Ausdruck von Meinungsfreiheit
-
Rund 1,5 Millionen Menschen feiern Christopher Street Day in Köln
-
AfD erhebt Machtanspruch und stärkt Doppelspitze - begleitet von Protesten
-
Anti-AfD-Proteste in Erfurt: Positive Polizeibilanz - Bündnis verteidigt Blockaden
-
Neue Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef Farage wegen nicht offengelegter Geschenke
-
Opec+ erhöht abermals die Ölförderquote
-
Waldbrand bedroht dritte Tour-Etappe
-
"Wir werden siegen": AfD-Spitze bekräftigt zum Ende des Parteitags Machtanspruch
-
Polizeibilanz zu Protesten gegen AfD in Erfurt: "Überwiegend friedlich"
-
Zehntausende Iraner nehmen Abschied von Machthaber Ali Chamenei
-
Proteste gegen AfD in Erfurt: Linkes Bündnis wertet Blockaden als Erfolg
-
Merz sieht Reformbereitschaft in Deutschland - und kündigt weitere Schritte an
-
Bauprojekt von Trump-Familie in Albanien: Zehntausende fordern Regierungsrücktritt
-
Bei Rot über die Ampel: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Niedersachsen
-
Unbeschwerte Freizeit für alle: Spender zahlt in Schwalmstadt Freibad für Kinder
-
Rohr über afrikanische WM-Bilanz: "Das ist noch ein Manko"
-
Prinz Harry reist ohne Meghan und die Kinder nach London
-
AfD-Parteitag in Erfurt fortgesetzt - Reden von Weidel und Chrupalla
-
Feier im Madison Square Garden: Taylor Swift und Travis Kelce haben geheiratet
-
Zweiter Tag der Trauerfeiern im Iran: Gebete an Chameneis Sarg ohne Modschtaba
-
250 Jahre USA: Trump feiert sich selbst und warnt vor "Kommunisten"
Ryanair geht vor EU-Gericht erneut erfolgreich gegen Coronahilfen für KLM vor
Zum zweiten Mal hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg die Genehmigung staatlicher Pandemiehilfen für die Fluggesellschaft KLM für nichtig erklärt. Es gab damit dem KLM-Konkurrenten Ryanair am Mittwoch recht. In dem Fall ging es um die Garantie für ein Bankdarlehen und ein staatliches Darlehen, das Gesamtbudget für die Beihilfe belief sich auf 3,4 Milliarden Euro. (Az. T-146/22)
KLM mit Sitz in den Niederlanden gehört zur Holding Air France-KLM. Die Niederlande wollten die Fluggesellschaft während der Coronapandemie unterstützen. Im Jahr 2020 ließen sie die Beihilfe durch die EU-Kommission genehmigen. Ryanair wandte sich dagegen an das EU-Gericht, das den Kommissionsbeschluss im Mai 2021 wegen einer nicht ausreichenden Begründung für nichtig erklärte.
Die Wirkung der Nichtigerklärung wurde damals jedoch bis zu einem neuen Beschluss der Kommission ausgesetzt. Im Juli 2021 genehmigte die EU-Kommission die Beihilfe erneut. Sie vertrat die Auffassung, dass diese mit dem Binnenmarkt vereinbar sei. KLM und die Tochtergesellschaften seien die einzigen Begünstigten, die übrigen Gesellschaften des Konzerns gehörten nicht dazu.
Auch dieser Beschluss wurde nun aber vom Gericht für nichtig erklärt. Denn auch die Holding Air France-KLM sowie Air France könnten zumindest mittelbar von der staatlichen Beihilfe profitieren, erklärte das EU-Gericht, nachdem es den vertraglichen Rahmen, die Kapitalverflechtungen und Verbindungen zwischen den Gesellschaften des Konzerns geprüft hatte.
Die Kommission hätte diese Verbindungen selbst besonders wachsam prüfen müssen, führte es aus, da eine mögliche Kumulierung staatlicher Beihilfen in einem Konzern sich auf den Wettbewerb auswirken könnte. Gegen das Urteil des Gerichts kann noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.
C.Koch--VB