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Bundeskabinett gibt nach langem Ringen grünes Licht für Kindergrundsicherung
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch nach langer Debatte das Gesetz zur Kindergrundsicherung auf den Weg gebracht. Ziel der Reform ist es, die Kinderarmut in Deutschland effektiver zu bekämpfen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sprach nach dem Kabinettsbeschluss von der "umfassendsten sozialpolitischen Reform seit vielen Jahren". Der Verabschiedung war ein heftiger Streit der Koalitionspartner Grüne und FDP über die Finanzierung vorangegangen, der das Klima in der Ampel-Koalition stark belastet hatte.
Nach den Worten von Paus soll die neue Kindergrundsicherung sicherstellen, dass von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder die staatlichen Leistungen schneller, einfacher und direkter erhalten - und dass mehr Empfängerinnen und Empfänger von der Unterstützung profitieren.
"Nach Jahrzehnten der politischen Diskussion hat diese Bundesregierung eine Antwort auf Kinderarmut in Deutschland gefunden", sagte die Grünen-Politikerin. Bis zu 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche sollten davon profitieren - unter ihnen auch die 1,9 Millionen Kinder, die aktuell Bürgergeld beziehen.
Für die Bezugsberechtigten wird sich mit der für 2025 geplanten Einführung einiges ändern. Bisher bestand die staatliche Unterstützung armer Familien aus mehreren Einzelleistungen, die zum Teil von den Eltern jeweils einzeln beantragt wurden - was aber oft nicht geschah.
Die neue Kindergrundsicherung soll die einzelnen Leistungen zusammenführen. Die Eltern müssen dann nur einmal die Kindergrundsicherung beantragen - die zuständige Behörde rechnet daraufhin den gesamten Unterstützungsanspruch aus und überweist das Geld.
"Der Staat wird zum Dienstleister", sagte Ministerin Paus. "Wir beenden es, dass Eltern und Kinder das Gefühl haben, Bittsteller zu sein." Weiter sagte sie: "Verdeckte Armut in Deutschland reduzieren wir, indem mehr Familien und Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht werden als bisher."
Die neue Kindergrundsicherung bündelt das bisherige Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes.
Sie besteht aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen, der dem heutigen Kindergeld entspricht, sowie einem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag und den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese drei Komponenten zusammen sollen dazu beitragen, das Existenzminimum eines Kindes zu sichern.
Ministerin Paus hob hervor, dass der Kindergarantiebetrag künftig für alle Kinder automatisch an die Preisentwicklung angepasst werde. "Das ist ein großer Fortschritt gegenüber dem Status Quo", erklärte sie.
Um die Reform war in der Ampel-Koalition lange gerungen worden. Paus räumte wiederholt ein, sie hätte sich stärkere Leistungsverbesserungen gewünscht. Dagegen sperrte sich aber vor allem der Koalitionspartner FDP.
Im Jahr der Einführung soll die Kindergrundsicherung laut Gesetzentwurf rund 2,4 Milliarden Euro kosten. Paus rechnet damit, dass diese Summe in den Folgejahren deutlich steigen wird. Die reinen Verwaltungskosten werden im Jahr der Einführung auf mehr als 400 Milliarden Euro geschätzt. Dies löste Kritik an hohen Kosten und Warnungen vor übermäßiger Bürokratie aus.
Der Deutsche Landkreistag warnte vor einem "Verwaltungs-Desaster". Dessen Präsident Reinhard Sager äußerte Zweifel daran, dass es gelingt, die geplanten Digitalstrukturen rechtzeitig aufzubauen. Auch seien die Strukturen der Familienkassen mit ihren lediglich gut 100 Standorten, über welche die Kindergundsicherung abegwickelt werden soll, nicht in der Lage, die Familien flächendeckend zu unterstützen.
Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Dorothee Bär (CSU) sprach von einer "horrend teuren Verwaltungsreform". Die Union werde versuchen, sie zu verhindern. Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte der "Augsburger Allgemeinen", ihr Land werde die Reform nicht mittragen. Sie sprach von einem "Bürokratie-Ungeheuer" und forderte den Bund auf, die Pläne mit den Ländern zu überarbeiten.
Sozialverbände kritisieren die von der Regierung vorgenommenen Abstriche am ursprünglichen Konzept der Kindergrundsicherung. "Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums", erklärte der Verband Der Paritätische. Er wandte sich gegen den Ausschluss der Kinder von Geflüchteten von den Leistungen.
D.Bachmann--VB