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Höhere Förderung für Ökostrom an der Ladesäule
Für Betreiber von Ladepunkten für E-Fahrzeuge soll es zukünftig attraktiver werden, Ökostrom über eine lokale Wind- oder Solarkraftanlage zu beziehen. Durch eine Änderung im Rahmen der gesetzlichen Treibhausminderungsquote können sich die Ladesäulenbetreiber den verwendeten Ökostrom leichter bescheinigen lassen, erklärte das Bundesumweltministerium am Mittwoch in Berlin nach einem Kabinettsbeschluss. Das führe zu höheren Einnahmen für die Ladeinfrastruktur. Mit der Neuerung erhofft sich die Regierung eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Strommix an den Ladesäulen.
Die Treibhausminderungsquote verpflichtet Kraftstoffanbieter dazu, ihre CO2-Emissionen zu senken. Im Rahmen des Quotenhandels ist es dabei auch möglich, zertifizierte Quoten von Betreibenden von Ladepunkten zu kaufen, um die eigene Bilanz zu verbessern.
"Bisher laden Autofahrerinnen und Autofahrer an öffentlichen Ladesäulen in der Regel den handelsüblichen Strommix, der auch aus fossilen Energien stammen kann", erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Strom aus erneuerbaren Energien mache das Autofahren allerdings noch klimafreundlicher und erzeuge zudem höhere CO2-Minderungen, was sich für die Betreibenden lohnen solle. Wer zukünftig also direkt an der Ladesäule Strom produziert, könne profitieren.
Die Anrechnung von an öffentlichen Ladesäulen erzeugtem Ökostrom ist laut Ministerium ab 2024 möglich.
K.Brown--BTB