-
Schriftstellerin Christine Wunnicke erhält in diesem Jahr Georg-Büchner-Preis
-
Erdogan verteilt bei Nato-Gipfel Revolver als Gastgebergeschenk
-
Aktionstag der IG Metall gegen Sparpläne bei Volkswagen hat begonnen
-
Junge Union fordert sofortigen Rückzug Wegners von Spitzenkandidatur in Berlin
-
EuGH: Deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung gilt nicht als staatliche Beihilfe
-
Hitzewelle in Deutschland: RKI schätzt mindestens 5100 hitzebedingte Todesfälle
-
Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos
-
Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für Beschaffung von Meko-Fregatten
-
Merz: USA haben Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zugestimmt
-
Missbrauchsurteil: Trump muss Millionenbetrag an Journalistin Carroll zahlen
-
Sachsen-Anhalt: Vier Jahre altes Mädchen von Hund zu Tode gebissen
-
"Wir liefern": Merz verteidigt im Bundestag Bilanz der Koalition gegen Kritik
-
Frankreichs Außenminister Barrot gibt dem Iran die Schuld an US-Angriffen
-
Medien: Adeyemi will Wechsel nach Barcelona
-
Energieberater kritisieren kurzfristige Förderkürzungen für Heizungstausch
-
Grüne kritisieren geplante Abschaffung von Kindersofortzuschlag
-
Bierkisten auf der Fahrbahn: Kamener Kreuz teilweise gesperrt
-
Deutsche Exporte im Mai erneut gestiegen - vor allem in die USA
-
Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe gegen Ex-Präsident Yoon
-
Umfrage: AfD in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorn - knappe rot-rot-grüne Mehrheit
-
Polizei: Sechster Castortransport durch Nordrhein-Westfalen ohne Zwischenfälle
-
US-Demokrat Platner zieht nach Vergewaltigungsvorwürfen Senatskandidatur zurück
-
Schiri-Boss Collina weist Kritik aus Ägypten zurück
-
Zweite Nacht in Folge: USA greifen Iran an - Teheran attackiert US-Stützpunkte
-
Debüt naht: Segner erstmals auf der Bank der All Blacks
-
Wieder kein Deutscher am Sachsenring: "Nicht zufriedenstellend"
-
Finale vor Augen: Zverev will "Fery-Tale" beenden
-
113. Tour de France: Vorschau auf die 6. Etappe
-
Trump meidet bei Abflug vom Nato-Gipfel Air Force One aus Katar
-
Iran meldet Angriffe auf US-Stützpunkte in Bahrain und Kuwait
-
Heißester Juni der Geschichte in Westeuropa - Zweitwärmster für Europa insgesamt
-
Nachfolge von Starmer: Verfahren zur Nominierung beginnt
-
Getöteter iranischer Machthaber Chamenei wird in seiner Heimatstadt beigesetzt
-
OpenAI gibt neues KI-Modell für breite Öffentlichkeit frei
-
VW-Aufsichtsrat kommt zusammen - IG Metall protestiert wegen Sparkurses
-
EuGH urteilt über deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung
-
Kanzler Merz gibt Regierungserklärung im Bundestag ab
-
Urteil in Prozess um zu Tode geprügelten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz erwartet
-
Unfälle mit E-Scootern: Bundestag entscheidet über Haftung von Vermietern
-
Auch Justin Bieber soll in Halbzeitshow von Fußball-WM-Finale auftreten
-
Nach Niederlage: Trump fordert von Supreme Court Neuanhörung zu Staatsbürgerschaft
-
Wadephul nennt Trumps Aussagen bei Nato-Gipfel in Ankara "irritierend"
-
Fans von Taylor Swift zahlen 25 Dollar für Abfall von Hochzeitsfeier
-
Starmer: Erdogan hat jedem Teilnehmer des Nato-Gipfels eine Pistole geschenkt
-
USA leiten Streichung Syriens von der Liste der Terrorunterstützer ein
-
Russland verurteilt Zusagen an Ukraine beim Nato-Gipfel als "verantwortungslos"
-
Auf Trumps Befehl: US-Streitkräfte greifen erneut iranische Ziele an
-
Später Jubel: DFB-Junioren ziehen bei U19-EM ins Finale ein
-
Nur elf Minuten? Auch Bieber bei Halbzeitshow im WM-Finale
-
Trump meidet auf Rückflug vom Nato-Gipfel Air Force One aus Katar
Bundesgerichtshof verhandelt in Streit zwischen Amazon und Bundeskartellamt
Ein Rechtsstreit zwischen Amazon und dem Bundeskartellamt hat am Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Der Kartellsenat in Karlsruhe verhandelte über eine mögliche schärfere Kontrolle des Onlineriesen im Wettbewerb - eine Sache von "gewaltiger Komplexität", wie der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff formulierte. (Az. KVB 56/22)
Das Bundeskartellamt hatte im Juli 2022 auf der Grundlage einer neuen Regelung Amazon zu einem Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" erklärt und damit unter verschärfte Beobachtung gestellt. Es war der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren.
In einem zweiten Schritt können dem Unternehmen bestimmte Praktiken verboten werden, wie etwa eigene Angebote bei der Darstellung zu bevorzugen oder ohne Alternativen auf Geräten vorzuinstallieren. So sollen große Digitalkonzerne besser kontrolliert werden können.
Seit Anfang 2021 gelten neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht. Auf dieser Grundlage geht die Behörde stärker gegen Konzerne vor. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht - die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Amazon legte gegen die Einstufung Beschwerde ein, um sie aufheben zu lassen. Der BGH ist in erster Instanz für die Sache zuständig, die laut Kirchhoff "in dieser Form bislang einzigartig" ist. Am Dienstag ging es um die Frage, ob das EU-Recht und das Grundgesetz ein solches Vorgehen der Behörden zulassen.
Der Kartellsenat sah in einer ersten Einschätzung zwar keinen offensichtlichen Verstoß gegen europäisches Recht oder die Verfassung. Er wollte aber nicht ausschließen, dass es notwendig werden könnte, dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Fragen vorzulegen.
Der Anwalt von Amazon argumentierte unter anderem mit den Schwierigkeiten, welche die Einstufung dem Unternehmen bei seinen Investitionen einbringe: Das "Damoklesschwert" weiterer Maßnahmen hänge über allem und binde "ungeheure personelle Ressourcen".
Der Vertreter des Bundeskartellamts betonte, dass die Einstufung auf "umfassenden Ermittlungen" beruhe, die mehr als ein Jahr gedauert hätten. Mögliche weitere Maßnahmen würden ein "ganz ziselierter Eingriff in eine bestimmte Praxis".
Neben Amazon hatte das Bundeskartellamt in den vergangenen Monaten auch den Google-Mutterkonzern Alphabet, die Facebook-Mutter Meta und Apple unter verschärfte Beobachtung gestellt. Eine solche Einstufung ist auf fünf Jahre befristet, sobald sie Bestandskraft erlangt hat.
Zunächst war nun unklar, wann der Bundesgerichtshof eine Entscheidung über sein weiteres Vorgehen bekanntgeben will.
O.Bulka--BTB