-
Schriftstellerin Christine Wunnicke erhält in diesem Jahr Georg-Büchner-Preis
-
Erdogan verteilt bei Nato-Gipfel Revolver als Gastgebergeschenk
-
Aktionstag der IG Metall gegen Sparpläne bei Volkswagen hat begonnen
-
Junge Union fordert sofortigen Rückzug Wegners von Spitzenkandidatur in Berlin
-
EuGH: Deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung gilt nicht als staatliche Beihilfe
-
Hitzewelle in Deutschland: RKI schätzt mindestens 5100 hitzebedingte Todesfälle
-
Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos
-
Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für Beschaffung von Meko-Fregatten
-
Merz: USA haben Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zugestimmt
-
Missbrauchsurteil: Trump muss Millionenbetrag an Journalistin Carroll zahlen
-
Sachsen-Anhalt: Vier Jahre altes Mädchen von Hund zu Tode gebissen
-
"Wir liefern": Merz verteidigt im Bundestag Bilanz der Koalition gegen Kritik
-
Frankreichs Außenminister Barrot gibt dem Iran die Schuld an US-Angriffen
-
Medien: Adeyemi will Wechsel nach Barcelona
-
Energieberater kritisieren kurzfristige Förderkürzungen für Heizungstausch
-
Grüne kritisieren geplante Abschaffung von Kindersofortzuschlag
-
Bierkisten auf der Fahrbahn: Kamener Kreuz teilweise gesperrt
-
Deutsche Exporte im Mai erneut gestiegen - vor allem in die USA
-
Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe gegen Ex-Präsident Yoon
-
Umfrage: AfD in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorn - knappe rot-rot-grüne Mehrheit
-
Polizei: Sechster Castortransport durch Nordrhein-Westfalen ohne Zwischenfälle
-
US-Demokrat Platner zieht nach Vergewaltigungsvorwürfen Senatskandidatur zurück
-
Schiri-Boss Collina weist Kritik aus Ägypten zurück
-
Zweite Nacht in Folge: USA greifen Iran an - Teheran attackiert US-Stützpunkte
-
Debüt naht: Segner erstmals auf der Bank der All Blacks
-
Wieder kein Deutscher am Sachsenring: "Nicht zufriedenstellend"
-
Finale vor Augen: Zverev will "Fery-Tale" beenden
-
113. Tour de France: Vorschau auf die 6. Etappe
-
Trump meidet bei Abflug vom Nato-Gipfel Air Force One aus Katar
-
Iran meldet Angriffe auf US-Stützpunkte in Bahrain und Kuwait
-
Heißester Juni der Geschichte in Westeuropa - Zweitwärmster für Europa insgesamt
-
Nachfolge von Starmer: Verfahren zur Nominierung beginnt
-
Getöteter iranischer Machthaber Chamenei wird in seiner Heimatstadt beigesetzt
-
OpenAI gibt neues KI-Modell für breite Öffentlichkeit frei
-
VW-Aufsichtsrat kommt zusammen - IG Metall protestiert wegen Sparkurses
-
EuGH urteilt über deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung
-
Kanzler Merz gibt Regierungserklärung im Bundestag ab
-
Urteil in Prozess um zu Tode geprügelten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz erwartet
-
Unfälle mit E-Scootern: Bundestag entscheidet über Haftung von Vermietern
-
Auch Justin Bieber soll in Halbzeitshow von Fußball-WM-Finale auftreten
-
Nach Niederlage: Trump fordert von Supreme Court Neuanhörung zu Staatsbürgerschaft
-
Wadephul nennt Trumps Aussagen bei Nato-Gipfel in Ankara "irritierend"
-
Fans von Taylor Swift zahlen 25 Dollar für Abfall von Hochzeitsfeier
-
Starmer: Erdogan hat jedem Teilnehmer des Nato-Gipfels eine Pistole geschenkt
-
USA leiten Streichung Syriens von der Liste der Terrorunterstützer ein
-
Russland verurteilt Zusagen an Ukraine beim Nato-Gipfel als "verantwortungslos"
-
Auf Trumps Befehl: US-Streitkräfte greifen erneut iranische Ziele an
-
Später Jubel: DFB-Junioren ziehen bei U19-EM ins Finale ein
-
Nur elf Minuten? Auch Bieber bei Halbzeitshow im WM-Finale
-
Trump meidet auf Rückflug vom Nato-Gipfel Air Force One aus Katar
Mindestlohn soll ab 2024 auf 12,41 Euro steigen und ab 2025 auf 12,82 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll ab 2024 von derzeit zwölf auf 12,41 Euro steigen und auf 12,82 Euro ab dem Jahr 2025. Das beschloss die von der Regierung eingesetzte Mindestlohnkommission am Montag - allerdings gegen die Stimmen der Gewerkschaften. Sie wollten wegen der hohen Inflation eine Erhöhung auf mindestens 13,50 Euro brutto. Es ist das erste Mal, dass in dem Gremium kein Einvernehmen erzielt werden konnte.
In der Mindestlohnkommission sitzen Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Gewerkschaften sowie der Wissenschaft. Dazu kommt die Vorsitzende, die Arbeitsmarktexpertin Christiane Schönefeld.
Auch nach stundenlangen Beratungen ab Sonntagnachmittag bis in die frühen Morgenstunden am Montag konnte sich die Kommission dieses Mal nicht einigen. Schließlich stimmte die Mehrheit für einen Vermittlungsvorschlag von Schönefeld.
Der Mindestlohn soll laut Gesetz "zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beitragen" und gleichzeitig "faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglichen". Die Kommission orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung.
Kern des Streits war die außerplanmäßige Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro im vergangenen Oktober durch die Ampel-Koalition. Die Regierung umging damit die Kommission, was vor allem die Arbeitgeber sehr verärgerte. Auf Empfehlung des Gremiums war der Mindestlohn im Sommer 2022 auf 10,45 Cent geklettert.
Dieser Wert wurde nun gegen die Stimmen der Gewerkschaften als Ausgangspunkt für die Tarifentwicklung genommen. Das sei eine "Missachtung des Gesetzgebers", sagte Kommissionsmitglied Stefan Körzell vom DGB. Er warf dem Arbeitgeberlager vor, "Revanche" zu nehmen für die Erhöhung auf zwölf Euro.
Die Erhöhung "im Centbereich" ab 2024 sei "beschämend", kritisierte Körzell. Für sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeute dies einen "enormen Reallohnverlust". Betroffen seien vor allem Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland - "diejenigen am unteren Rand der Einkommensskala".
Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, sagte, die Kommission sei nicht "Reparaturbetrieb für gesellschaftspolitische oder inflationspolitische Entwicklungen". Er betonte das "schwierige wirtschaftspolitische Umfeld". Für die deutsche Wirtschaft sei die Lage derzeit "ernst".
Kampeter kritisierte den kurzen Abstand zur vorigen Erhöhung von nur acht Monaten bis Ende Mai. Die Arbeitgeber seien dafür gewesen, die Entscheidung über die nächste Anpassung erst im kommenden Jahr zu treffen. Er fügte hinzu, der Eingriff des Gesetzgebers in die Mindestlohngestaltung sei "keine gelungene Fortentwicklung von sozialpartnerschaftlicher Gestaltungsfreiheit" gewesen.
Die Gewerkschaften wollten die Kommission trotz ihrer Kritik nicht verlassen, sagte DGB-Vorstandsmitglied Körzell auf Nachfrage. "Wir stellen das Modell nicht auf den Prüfstand." Kampeter sagte, jeder in der Kommission müsse wissen, dass eine Mehrheitsentscheidung "im Bereich des Möglichen" liege.
Die Kommission legte ihren Beschluss am Vormittag Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor. Die Bundesregierung kann den Vorschlag dann durch durch eine Rechtsverordnung verbindlich machen. Eigenständig eine andere Höhe festsetzen kann sie nicht - es sei denn, per Gesetz. Dieses Vorgehen im Oktober 2022 hatte die Regierung aber damals "einmalig" genannt.
R.Adler--BTB