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Verbände fordern Vorläufigkeit für Bescheide über Grundsteuerwert
Mehrere Verbände haben gefordert, Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwerts von Immobilien generell zunächst nur vorläufig zu erlassen. Die Verbände begründeten dies mit zahlreichen bereits gegen solche Bescheide eingereichten Einsprüchen und Klagen. Dabei gebe es auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Berechnungsverfahren für die Grundsteuer.
Beteiligt sind der Hauseigentümerverband Haus & Grund, die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG), der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und der Bund der Steuerzahler (BdSt). Durch die Vorläufigkeit wollen sie erreichen, dass bei einem Erfolg von Klagen gegen die Bewertungsregeln alle bis dahin erlassenen Bescheide automatisch ungültig werden und nicht nur für solche Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Bescheide angefochten haben.
Die Verbände wiesen darauf hin, dass derzeit viele Immobilienbesitzerinnen und -besitzer unsicher sind, ob ihre Bescheide rechtmäßig sind. Daher würden die Finanzämter derzeit mit zahlreichen Einsprüchen belastet. Dies verlängere auch die Bearbeitungsfristen für die normalen Einkommensteuererklärungen.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts waren die Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer in den vergangenen Jahren grundlegend überarbeitet worden. Noch bis zum 31. Januar haben Grundbesitzerinnen und -besitzer Zeit, dafür neue Grundsteuererklärungen abzugeben. Zahlreiche Betroffene haben dies jedoch noch nicht getan. Es wurden aber auch schon viele Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwerts erlassen, auf dessen Basis dann in einem weiteren Schritt die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ermittelt wird.
Y.Bouchard--BTB