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Bundesrat macht Weg frei für Ende verbindlicher Sektorziele beim Klimaschutz
Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für das umstrittene neue Klimaschutzgesetz frei gemacht. Damit werden einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen abgeschafft. Die Entscheidung erfolgte, nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung erst am Donnerstagabend noch auf Grundlage des bisherigen Klimaschutzgesetzes zu größeren Anstrengungen im Kampf gegen die Erderwärmung verpflichtet hatte. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Nach dem neuen Gesetz ist ein Nachsteuern künftig nur noch vorgeschrieben, wenn die Emissionsziele insgesamt in zwei Jahren in Folge nicht erreicht werden. Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen für einzelne Sektoren, etwa den Verkehrsbereich. Anders als bisher geht es auch nicht mehr um einen Rückblick, sondern um die Prognosen für das Erreichen der Ziele bis 2030 beziehungsweise später für 2040. An den Emissionszielen selbst ändert sich allerdings durch das von der Ampel-Koalition vorgelegte Gesetz nichts.
Die DUH forderte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf, "dem entkernten und verfassungswidrigen Klimaschutzgesetz seine Unterschrift zu verweigern". Die von der Organisation beanstandeten Verfassungsverstöße werden von der Organisation in einem 18-seitigen Schreiben an Steinmeier aufgelistet. "Es fehlen verbindliche Sektorziele und ein Emissionsminderungspfad", kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er mahnte vor allem zusätzliche Maßnahmen im Verkehrssektor wie ein Tempolimit auf Autobahnen und "ein Ende der Förderung von Klimakiller-Dienstwagen" an.
"Erst gestern verurteilte ein Gericht die Bundesregierung zu mehr Tempo beim Klimaschutz - heute wird mit dem verwässerten Klimaschutzgesetz die organisierte Verantwortungslosigkeit auf den Weg gebracht", kritisierte auch Greenpeace-Verkehrsexperte Benjamin Stephan. Damit zeige die Bundesregierung, "dass die Zukunft künftiger Generationen für sie politisch nachrangig ist".
Greenpeace forderte auch ein Tempolimit sowie weitere Sofortmaßnahmen, ebenso der Dachverband Klima-Allianz Deutschland. "Mit der Abschwächung des Klimaschutzgesetzes verschiebt die Bundesregierung Klimaschutz in die ferne Zukunft und setzt die Einhaltung der deutschen Klimaziele aufs Spiel", kritisierte deren Geschäftsleiterin Politik, Stefanie Langkamp. Sie forderte zudem mehr Geld für Investitionen in den Klimaschutz, etwa für Bahn und öffentlichen Nahverkehr. Tempo 120 auf Autobahnen und Tempo 80 auf Landstraßen forderte der Verkehrsclub Deutschland (VCD).
Der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zufolge erfüllt das von der Regierung im vergangenen Jahr beschlossene Klimaschutzprogramm "die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig", weil dieses "die verbindlichen Klimaschutzziele und den festgelegten Reduktionspfad für die einzelnen Sektoren bis auf den Sektor Landwirtschaft nicht einhalte". Zudem beruhe das Klimaschutzprogramm auf teilweise unrealistischen Annahmen. Schon im November war die DUH mit einer Klimaklage gegen die Bundesregierung erfolgreich gewesen.
Damals entschied das OVG, dass die Bundesregierung Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden auferlegen muss. Der Bund legte daraufhin Rechtsmittel dagegen ein. Die Regierung weigert sich seit Monaten, Maßnahmen gegen das festgestellte Verfehlen der Klimaschutzziele vor allem im Verkehrssektor einzuleiten und begründet dies mit der nun verabschiedeten Gesetzesänderung. Allerdings räumte auch die Regierung selbst ein, dass ihr Klimaschutzprogramm für das Erreichen der verbindlichen Klimaziele für 2030 nicht vollständig ausreicht.
"Die Klimaurteile bestätigen, dass die Bundesregierung in zahlreichen Sektoren deutlich mehr tun muss, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen", erklärte der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Florian Schöne. Er drang auf den Abbau umweltschädlicher Subventionen und warnte davor, angesichts knapper Kassen die Mittel für wichtige Förderinstrumente wie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zu kürzen. "Ein Nichthandeln würde ein Vielfaches an Kosten verursachen und viele für uns überlebenswichtige Ökosystemfunktionen von intakten Wäldern, Mooren oder Auen gefährden", ergänzte Schöne.
J.Sauter--VB