-
"Bandenwerbung-Affäre": Osnabrügge und DFB freigesprochen
-
Tod von Schaffner: Dobrindt fordert höhere Strafen für Angriffe auf Bahnpersonal
-
Merz zu Besuch in den Golfstaaten aufgebrochen
-
Le Pen will nach Prozessende Präsidentschaftskandidatur klären
-
Tödliches Missverständnis: 20-Jähriger stirbt nach Angriff in Köln
-
Medien: Compagnoni und Tomba entzünden Olympisches Feuer
-
Bremen holt Thioune als Steffen-Nachfolger
-
"Außergewöhnlicher" Starkregen: Tausende Menschen in Spanien evakuiert
-
Infineon stockt Investitionen in neue Halbleiterfabrik wegen KI-Booms auf
-
BND-Analyse: Russlands Militärausgaben 2025 bei über 240 Milliarden Euro
-
Zahl der Herzinfarkte sinkt - Bei Frauen oft spät erkannt
-
Studie: Ladeinfrastruktur ist kein Hindernis mehr für E-Auto-Hochlauf
-
Tod von Zugbegleiter: Bundesverkehrsminister fordert mehr Schutz für Bahnpersonal
-
Angriff auf Rechtsextreme in Ungarn: Urteil gegen Maja T. in Budapest erwartet
-
Laut schreiender Papagei löst Polizeieinsatz in Rheinland-Pfalz aus
-
Staatsakt für verstorbene Bundestagspräsidentin Süssmuth am 24. Februar
-
Möglicher Verstoß gegen Belarus-Embargo: Razzia bei sächsischem AfD-Abgeordneten
-
Maschinenbau sieht leichte Erholung - Auftragseingang 2025 auf Vorjahresniveau
-
Für 2,1 Milliarden Euro: Henkel kauft Spezialbeschichtungsunternehmen Stahl
-
Studie: Herkunft entscheidet früh über Bildungschancen
-
Baden-Württemberg: Unbekannter zerrt Kind in Hinterhof - Frauen kommen zu Hilfe
-
Migrationsbericht 2024: Rückgang bei Zuwanderung - Rekordzahl an Einbürgerungen
-
Inflation im Euroraum geht im Januar auf 1,7 Prozent zurück
-
Hongkonger Panamakanal-Hafenbetreiber ruft nach Lizenzentzug Schiedsgericht an
-
Immer mehr staatliche Cyberangriffe: Verfassungsschutz mahnt zur Wachsamkeit
-
Zugbegleiter nach Angriff bei Fahrkartenkontrolle in Rheinland-Pfalz gestorben
-
Bundesregierung zu Boykott von Fußball-WM in USA: "Unterstützen wir nicht"
-
Bremen vor Einigung mit Thioune
-
Beschwerde gegen Verbot von Torfabbau in Niedersachsen scheitert in Karlsruhe
-
Ermittlungen zu versuchter Tötung in Baden-Württemberg: Finanzbeamter festgenommen
-
USA bemüht um internationales Bündnis wegen Chinas Dominanz bei Seltenen Erden
-
"Jahrzehnt der Sanierungen": Bahnnetz-Chef erwartet schrittweise Verbesserung
-
Durchsuchungen wegen Hasspostings in Fall von getötetem Polizisten aus Saarland
-
Thüringer CDU nennt Misstrauensvotum gegen Voigt durchsichtiges AfD-Manöver
-
Toter 14-Jähriger in Nordrhein-Westfalen: Obduktion bestätigt Gewaltverbrechen
-
WM-Debatte: EU-Abgeordnete mit Appell an UEFA
-
Baden-Württemberg: 23-Jähriger stirbt bei Zusammenstoß von Auto und Zug
-
Wieder Schnee und überfrierender Regen: Behinderungen und Unfälle im Nordwesten
-
Umfrage: Unternehmen in deutscher Autoindustrie erwarten mehr Exporte
-
Mörder von Japans Ex-Regierungschef Abe legt Berufung gegen Haftstrafe ein
-
Litauen-Brigade nimmt Form an: Staatssekretär Hartmann bei Aufnahme von Bundeswehr-Soldaten
-
NHL: Niederlagen für Draisaitl und Co.
-
NBA: Hartenstein mit erstem Triple-Double im deutschen Duell
-
Washington erneuert Handelsabkommen mit afrikanischen Ländern bis Ende des Jahres
-
Human Rights Watch zeichnet düsteres Bild bei Menschenrechten
-
Pistorius nach Start von Fragebogenaktion zuversichtlich für Verzicht auf Wehrpflicht
-
Schlechte Bayern-Phase? Tah winkt ab
-
Musiala: "Ich lebe wieder"
-
Legende Maier von Diskussionen um Neuer genervt
-
Epstein-Affäre: Trump will das Thema abhaken
Trumps Zölle vor dem aus?
Als ein US-Bundesberufungsgericht Ende August 2025 die unter dem Banner „Reziprozität“ eingeführten Zusatzzölle des früheren Präsidenten Donald Trump für rechtswidrig erklärte, schien das Ende einer Ära protektionistischer Handelspolitik greifbar. Doch die Entscheidung markiert eher einen juristischen Wendepunkt als einen abrupten Schlussstrich: Die Zölle bleiben vorerst in Kraft – mit hoher Sprengkraft für Unternehmen, Verbraucher und die internationale Handelspolitik.
Im Kern rügte das Gericht die missbräuchliche Nutzung von Notstandsbefugnissen. Die Regierung hatte sich zur Einführung breitflächiger Zölle auf das US-Notstandsgesetz von 1977 gestützt. Dieses erlaubt zwar weitreichende Maßnahmen gegen konkrete Bedrohungen, verleiht nach Auffassung der Richter aber keine Blankovollmacht für dauerhafte, pauschale Einfuhrabgaben auf Waren aus nahezu allen Ländern. Mit 7:4 Stimmen bestätigte das Berufungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung des spezialisierten US-Handelsgerichts, das die Zölle bereits im Mai 2025 gekippt hatte.
Trotz des juristischen Befunds bleiben die Abgaben zunächst bestehen. Das Gericht setzte die Wirkung seines Urteils bis Mitte Oktober 2025 aus, um der Regierung den Weg zu einer Berufung beim Obersten Gerichtshof zu öffnen. Damit gewinnen Importeure vorerst keine sofortige Entlastung – wohl aber Zeit, Erstattungsansprüche vorzubereiten, falls das Höchstgericht die Linie der Vorinstanzen bestätigt.
Wichtig ist die Abgrenzung: Nicht alle von Trump verhängten Zölle sind betroffen. Unberührt bleiben jene, die auf eigenständigen Rechtsgrundlagen beruhen – etwa nationalen Sicherheitsprüfungen nach einem speziellen Handelsgesetz oder gezielten handelspolitischen Ermittlungen. Die nun beanstandeten Abgaben zielten dagegen breit auf „fehlende Gegenseitigkeit“ und diverse diffuse Notstandslagen; genau diese Weite stufte das Gericht als rechtswidrig ein.
Die wirtschaftlichen Folgen der Unsicherheit sind erheblich. Die beanstandeten Zölle generieren einen spürbaren Anteil am US-Zolleinnahmenmix. Ein kurzfristiges Wegbrechen dieser Einnahmen könnte die Regierung zu schnellen Ersatzmaßnahmen verleiten – etwa sektorbezogenen Abgaben auf besonders sensible Branchen wie Autos, Stahl oder Schlüsseltechnologien. Für Unternehmen erhöht das die Planungsrisiken: Lieferkettenentscheidungen, Preisstrategien und Vertragsklauseln müssen nun sowohl ein mögliches Wegfallen als auch eine rasche Neuauflage in veränderter Form berücksichtigen.
Völkerrechtlich ist der Kontext komplex. Schon zuvor hatten internationale Streitschlichter vergleichbare US-Zölle als unvereinbar mit den Regeln des Welthandels bewertet. Die USA blockierten indes die endgültige Durchsetzung, indem sie in das funktionslose Berufungsgremium verwiesen. Das aktuelle US-Verfahren ist davon unabhängig – es betrifft allein die innerstaatliche Rechtsgrundlage. Zusammengenommen entsteht jedoch Druck in zwei Systemen zugleich: international und national.
Politisch steht viel auf dem Spiel. Eine Bestätigung durch den Obersten Gerichtshof würde die Gestaltungsmacht des Präsidenten bei Handelssanktionen begrenzen und den Kongress stärken. Eine Aufhebung hingegen gäbe dem Weißen Haus weitreichende Freiheiten, wirtschaftspolitische Ziele über den Zollhebel zu verfolgen. Beides hätte Signalwirkung für Partnerländer und künftige Handelsgespräche – und dafür, wie berechenbar die USA als Handelspartner gelten.
The Guardian
Für Firmen heißt das: Compliance-Teams sollten Einfuhren und Klassifizierungen rückwirkend dokumentensicher aufbereiten, um im Erfolgsfall Rückerstattungen zügig beantragen zu können. Parallel empfiehlt sich eine „Dual-Track-Planung“: Szenario A kalkuliert mit einem Auslaufen der Zölle; Szenario B mit einer schnellen Re-Kalibrierung – etwa sektorale Abgaben, Quoten oder eng umrissene Schutzklauseln. Wer frühzeitig Lieferantenalternativen testet, Incoterms anpasst und Preisgleitklauseln aktualisiert, federt juristische Volatilität in der Bilanz ab.
Fazit und Schlußfolgerung: Das „Ende“ von Trumps Zöllen ist noch nicht geschrieben. Juristisch wankt die Notstandsbasis – politisch und administrativ bleiben Umgehungs- und Ersatzpfade offen. Für die Realwirtschaft zählt jetzt weniger die Hoffnung auf ein schnelles Aus, sondern die Robustheit der eigenen Handlungsoptionen.
Leo XIV.: Kirche, Trump & Frauen
Euro auf dem Vormarsch
Ostasien vereint gegen Trump
Strenge Strafen unter Trump
Trumps Zoll-Risiko
Europas Größte Militäroperation
NS-Gesetze wirken bis 2025 fort
Trump vs. China: Handelskrieg tobt
Bevölkerungskrise bedroht Menschheit
Chinas Offensive gegen den Dollar
Trump scheitert an Russlands Härte