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Stark-Watzinger fordert nach Antisemitismus-Vorfall Änderung von Gesetz
Nach dem Angriff auf einen jüdischen Studenten in Berlin hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) eine Anpassung des Berliner Hochschulgesetzes gefordert, damit Täter auch durch die Universitäten exmatrikuliert werden können. Die Freiheit und der Schutz der jüdischen Studenten dürfe "nicht im Pingpong zwischen Hochschule und Landesgesetzgeber" hin und her gehen, sagte Stark-Watzinger am Mittwoch dem Sender Welt TV.
Die Hochschule müsse so gestärkt werden, dass sie gegen Antisemitismus und die daraus resultierende Gewalt vorgehen könne, sagte Stark-Watzinger weiter. "Die Hochschulgesetze sollten angepasst werden."
Ein 30-jähriger jüdischer Student der Freien Universität Berlin war in der Nacht zum Samstag im Bezirk Mitte von einem 23-jährigen Mitstudenten krankenhausreif geschlagen worden. Vorausgegangen war laut Polizei ein Streit zwischen den beiden Studenten. Der 30-Jährige soll in sozialen Netzwerken eine pro-israelische Haltung vertreten haben, der 23-Jährige soll eine pro-palästinensische Einstellung haben. Daraufhin hatte unter anderem der Zentralrat der Juden die FU Berlin aufgefordert, den Täter zu exmatrikulieren.
Eine Exmatrikulation von Studierenden aus Ordnungsgründen sei seit der Änderung des Berliner Hochschulgesetzes 2021 nicht möglich, erklärte am Dienstag ein Sprecher der betroffenen FU. Die Universität könne aber andere Maßnahmen gegen Störungen mit einer Dauer von höchstens drei Monaten treffen, etwa ein Hausverbot. Die FU habe die Polizei um Informationen zum Ermittlungsstand gebeten, teilte ein Sprecher mit.
Die Berliner Bildungssenatorin Ina Czyborra bekräftigte die Hochschulleitung am Mittwoch darin, ein Hausverbot durchzusetzen. "Das ist dringend erforderlich, um Opfer vor Gewalttätern zu schützen und auf dem Universitätsgelände einen sicheren Raum für die Studierenden zu schaffen", erklärte Czyborra. Es müsse aber grundsätzlich unterschieden werden zwischen Gewalttaten, Antisemitismus und Volksverhetzung auf der einen und politischen Meinungsäußerungen auf der anderen Seite. "Exmatrikulationen aufgrund politischer Meinungen lehne ich weiterhin ab."
Mit Blick auf Czyborra verwies Stark-Watzinger darauf, dass Antisemitismus die an sich wünschenswerte Freiheit der Lehre einschränke. Viele Universitäten hätten sich klar gegen Antisemitismus positioniert, nun müssten sie auch rechtliche Klarheit darüber haben, wie sie mit antisemitischen Vorfällen umgehen können.
"Wir sehen, dass ja zumindest in einigen Hochschulgesetzen die Konsequenzen nicht klar definiert sind: Was ist möglich?", sagte Stark-Watzinger. "Und deswegen sind die Länder jetzt gefordert. Sie sollten ihre Hochschulgesetze überprüfen, damit klar ist, dass eben Antisemitismus und daraus entstehende Gewalt keinen Platz an den Hochschulen haben."
A.Zbinden--VB