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Dopingexperte zum Fall Ansah: "Klingt nicht realitätsfern"
Für den Pharmakologen Fritz Sörgel wirft der Fall Owen Ansah grundlegende Fragen zum Anti-Doping-System auf. Zugleich hält der renommierte Experte die Schilderung des deutschen 100-Meter-Rekordhalters zu dem nicht abgegebenen Dopingtest für "nicht realitätsfern". Bei Sport1 sagte Sörgel: "Hier muss es eine übereinstimmende Erklärung von Kontrolleur und Athlet geben, sonst steht Aussage gegen Aussage."
Ansah (25) wird die Verweigerung einer Dopingkontrolle vorgeworfen. Der Athlet des Hamburger SV war am Donnerstag der vergangenen Woche nach eigener Darstellung kurz vor seinem Aufbruch zum Diamond-League-Wettkampf in Monaco von einem Kontrolleur der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) überrascht worden. Dieser habe "außerhalb meines Zeitfensters" geklingelt, so Ansah.
Er sei "spät dran" gewesen wegen des nahenden Abflugs und habe so nach eigener Angabe kurzfristig die Probe nicht abgeben können: "Dies habe ich mit dem Kontrolleur besprochen." Dass ihn der Kontrolleur zum Flughafen begleiten könnte, um die Probe dort abzunehmen, wurde laut Ansah nicht angeboten, zudem seien ihm "keinerlei Konsequenzen aufgezeigt" worden bezüglich einer Verweigerung.
Sörgel verweist im Zusammenhang mit dem Fall Ansah auch auf unterschiedliche Maßstäbe im Anti-Doping-System. Als Beispiel nannte der Wissenschaftler den Umgang mit bestimmten verbotenen Substanzen wie Diuretika, die im Sport auch als Maskierungsmittel eingesetzt werden können. Hier seien die möglichen Strafen teilweise deutlich geringer als bei einem bestätigten Kontrollverstoß nach Artikel 2.3, der im Fall Ansah angeführt wird. "Da stellt sich die Frage nach der Logik des Systems", sagte Sörgel.
Ansah ist nach Angaben der NADA im Einklang mit dem Anti-Doping-Regelwerk derzeit nicht vorläufig suspendiert. Allerdings drohen dem 9,98-Sekunden-Läufer schwere Konsequenzen. Die frühere Wimbledonsiegerin Marketa Vondrousova aus Tschechien war Ende Juni wegen einer verweigerten Dopingkontrolle für vier Jahre gesperrt worden. Maßgeblich im Tennis für Sanktionen ist allerdings die Internationale Agentur für Tennisintegrität (ITIA).
M.Vogt--VB