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Fortsetzung im Rechtsstreit zwischen ARD und DESG
Der Rechtsstreit zwischen der ARD und der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) geht auch nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg weiter. Wie der von der DESG beauftragte Rechtsanwalt Norman Buse dem SID bestätigte, legt der Verband, dessen Unterlassungsansprüche in vier von fünf Punkten abgewiesen worden waren, Beschwerde ein. Zudem, so teilte Buse mit, gebe es "ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den WDR, RBB und die Journalisten Seppelt und Mebus derzeit am Landgericht Hamburg".
"Ich kann bestätigen, dass es ein zweites Verfahren gibt. Darin meint die DESG, eine von uns transportierte Aussage des ehemaligen Bundestrainers Peter Mueller angreifen zu müssen", sagte Hajo Seppelt, der seinerseits mit der ARD ein Verfahren gegen Große angestrengt hat.
In dem Fall geht es nach SID-Informationen um eine Aussage, die DESG-Präsident Matthias Große wortgleich auf mehreren Social-Media-Kanälen und auf der offiziellen Verbandswebseite veröffentlicht hat. "Unsere Olympiastarterinnen und Olympiastarter fühlten sich speziell von Herrn Seppelt während der Olympischen Spiele regelrecht 'gestalkt', da er ihnen an der Eisfläche auflauerte und sie mit Fragen nervte. Journalistisches Fingerspitzengefühl? Mediale Sorgfaltspflicht? Nichts davon war zu spüren bei Herrn Seppelt, dessen Gier nach der großen Geschichte ihn antrieb."
Seppelt erklärte dem Sport-Informations-Dienst (SID), er habe aus dem ARD/ZDF-Olympia-Sendekomplex in Mainz über die Spiele berichtet und sei gar nicht in Mailand gewesen. "Dieser Fall zeigt, wie genau es der DESG-Präsident mit der Wahrheit nimmt", sagte Seppelt.
Rechtsanwalt Buse antwortete auf eine SID-Anfrage: "Von einem eigenen gerichtlichen Verfahren des Herrn Seppelt gegen Herrn Große ist uns nichts bekannt. Richtig ist, dass der MDR kürzlich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die DESG und Herrn Große gestellt hat. Selbstverständlich werden sich unsere Mandanten auch dagegen zur Wehr setzen."
Ein Bericht in der ARD-Sportschau über angebliche Missstände in der DESG hatte während der Winterspiele für Aufsehen gesorgt und den Rechtsstreit ausgelöst. Der Verband forderte die ARD auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Der Fall landete vor dem Hamburger Landgericht, das die Berichterstattung jedoch in weiten Teilen für zulässig erklärte. Nur in einem von fünf Punkten bekam die DESG Recht. In den anderen Fällen wolle Buse für die DESG "Beschwerde einlegen, so dass das OLG Hamburg in 2. Instanz über das weitere Verbot entscheiden wird", sagte der Rechtsanwalt.
Große schrieb in einer Pressemitteilung am Dienstag: "Der Kampf geht weiter." Er kündigte an, dass die DESG im Rechtsstreit mit der ARD "in alle notwendigen Instanzen gehen" werde.
I.Stoeckli--VB