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Bericht: Lauberbachs Cannabis-Eckpunkte am Mittwoch im Bundeskabinett
Das Bundeskabinett befasst sich einem Bericht zufolge am Mittwoch mit den Cannabis-Eckpunkten von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Sein Plan zur Legalisierung von Cannabis-Besitz sei innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, berichtete die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Mittwochsausgabe) am Dienstag unter Berufung auf das 19-seitige Papier. Demnach sollen künftig Erwerb und Besitz "bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis" zum Eigenkonsum straffrei sein.
"Die Eckpunkte treffen wesentliche Aussagen zur Einführung der im Koalitionsvertrag vereinbarten kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken", zitierte die Zeitung aus den Eckpunkten. "Umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Konsumentinnen und Konsumenten, des Kinder- und Jugendschutzes sowie zu Informations- , Beratungs-, und Präventionsangeboten werden adressiert."
Durch eine staatlich kontrollierte Lieferkette sollen der Gesundheitsschutz gewährleistet und die organisierte Kriminalität sowie der Schwarzmarkt eingedämmt werden, heißt es demnach weiter. Die gesellschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes sollen nach vier Jahren evaluiert werden.
Vorgesehen ist demnach, Produktion, Lieferung und Vertrieb von Cannabis "innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens" zuzulassen. Eigenanbau zum Eigenkonsum soll in begrenztem Umfang gestattet sein und straffrei bleiben. Genannt werden "drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person".
"Mit Inkrafttreten der geplanten Neuregelung sollen laufende Ermittlungs- und Strafverfahren zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden", zitierte die Zeitung weiter aus den Eckpunkten. Anbau und Vertrieb von Genusscannabis sollen einer strikten staatlichen Kontrolle unterliegen. Der Vertrieb dürfe "mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und gegebenenfalls Apotheken erfolgen". Werbung für Cannabisprodukte werde untersagt.
Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb soll das 18. Lebensjahr festgelegt werden. Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz werde geprüft, ob für die Abgabe an Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr eine Obergrenze für den berauschenden Wirkstoffs THC festgelegt wird, wie die Zeitung weiter berichtete. "Der maximale THC-Wert für Nutzhanf sollte entsprechend des ab 1. Januar 2023 geltenden EU-Rechts zum Beispiel auf 0,3 Prozent festgelegt werden."
Für Minderjährige sollen "die bisher strafrechtlich bewehrten Verhaltensweisen, insbesondere Anbau, Erwerb und Besitz von Genusscannabis weiterhin verboten" bleiben. Jenseits der vorgesehenen Regelungen "machen sich Erwachsene wie Minderjährige weiterhin strafbar, unter anderem beim Handeltreiben und Inverkehrbringen ohne Lizenz unabhängig von der Menge sowie bei Erwerb, Besitz und Anbau oberhalb der jeweils erlaubten Mengen". Die Eckpunkte sehen einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe vor.
N.Fournier--BTB