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Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliche deutsche IS-Sklavenhalterin
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine Deutsche erhoben, die in Syrien zusammen mit ihrem Mann eine Sklavin gehalten haben soll. Nadine K. werde außerdem vorgeworfen, Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gewesen zu sein und ihre Tochter in deren Sinn erzogen zu haben, teilte die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mit. Zudem habe das Ehepaar in seinem Haus Waffen und Sprengstoff gelagert.
K. war Ende März sofort nach ihrer Ankunft in Deutschland festgenommen worden, sie sitzt in Untersuchungshaft. Der Bundesanwaltschaft zufolge folgte sie ihrem Mann Ende 2014 erst in die Türkei und dann in das vom IS beherrschte Gebiet in Syrien. Dort hätten sich beide dem IS angeschlossen. Dann seien sie nach Mossul in den Irak gezogen und hätten dort in einem Haus gelebt, dessen rechtmäßige Bewohner vom IS vertrieben worden oder geflohen seien.
K. habe den Haushalt geführt und das Kind erzogen. In dem Haus habe das Ehepaar eine Aufnahmestelle für alleinstehende weibliche IS-Mitglieder eingerichtet. Eine weibliche Jesidin hätten sie als Sklavin gehalten, diese habe ohne Bezahlung im Haushalt arbeiten müssen. Der Mann soll die Frau regelmäßig vergewaltigt und geschlagen haben, was K. gewusst habe.
Sie habe die Sklavin davon abgehalten zu fliehen. Diese habe täglich nach islamischem Ritus beten und im Ramadan die Fastenzeit einhalten müssen, was dem IS-Ziel gedient habe, den jesidischen Glauben zu vernichten, erklärte die Bundesanwaltschaft weiter. In dem Haus hatte das Ehepaar laut Mitteilung neben einer Pistole und Sturmgewehren vom Typ Kalaschnikow auch Handgranaten. 2016 seien sie mit der Sklavin nach Syrien gezogen.
K. sei im März 2019 von kurdischen Kräften gefangengenommen worden. Ihr werden nun Beihilfe zum Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie die Beihilfe dazu, Verstöße gegen das Waffenrecht, Kriegsverbrechen und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen. Über die Anklage und die mögliche Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Oberlandesgericht Koblenz.
W.Lapointe--BTB