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Ehemalige Berliner Abgeordnete haben keinen Anspruch auf höhere Pensionen
Ehemalige Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses haben einer Gerichtsentscheidung zufolge keinen Anspruch auf durch eine Neuregelung geschaffene höhere Pensionen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klagen zweier früherer Abgeordneter nach Angaben vom Freitag ab.
Das Land Berlin hatte im Jahr 2019 die Vergütung und Altersentschädigung der Parlamentarier neu geregelt. Im Zusammenhang mit der Etablierung eines sogenannten Vollzeitparlamentes erhöhten sich die Diäten von 3944 auf 6250 Euro. Bei den Pensionen wurde anschließend zwischen Abgeordneten, die vor der Neuregelung aus dem Landesparlament ausschieden und jenen, die ihm danach noch angehörten, differenziert.
Beide erhalten eine prozentual nach der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Parlament gestaffelte Pension. Für die vor der Neureglung Ausgeschiedenen berechnet sich diese jedoch nach der früheren, niedrigeren Diät, für die weiter aktiven Abgeordneten nach dem neuen, höheren Gehalt. Dagegen klagten die beiden vor 2001 ausgeschiedenen Abgeordneten. Ihrer Meinung nach verstößt die Regelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Das Gericht wies die Klagen jedoch ab. Die Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Berliner Verfassung, begründete die Kammer ihre Entscheidung. Die Neuregelung verletzte nicht den Gleichheitssatz, wonach allen Abgeordneten eine gleich hoch zu bemessende Entschädigung zu gewähren sei. Dem Gesetzgeber stehe hier ein weiter Gestaltungsspielraum zu, hieß es.
Die Privilegierung aktiver Abgeordneter gegenüber vor 2001 ausgeschiedenen ist laut Gericht "sachlich durch die Etablierung eines Vollzeitparlaments gerechtfertigt". Denn damit habe sich auch die Dauer der Ausschuss- und Plenarsitzungen sowie die Zahl der Sitzungstermine erhöht - das Arbeitspensum der Abgeordneten sei angestiegen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
J.Fankhauser--BTB