-
Kantersieg gegen Irak: Senegal darf aufs Weiterkommen hoffen
-
USA greifen Ziele im Iran als Vergeltung für Angriff auf Frachter an
-
Turbo-Dreierpack: Dembélé-Show bringt Les Bleus Gruppensieg
-
Eurojackpot geknackt: 87 Millionen Euro gehen nach Nordrhein-Westfalen
-
Israel, der Libanon und die USA unterzeichnen Rahmenabkommen
-
UNO: Über 50.000 Vermisste nach Erdbeben in Venezuela - Helfer aus dem Ausland gelandet
-
Aus Furcht vor fremdenfeindlicher Gewalt: Südafrika unterstützt Malawier bei Ausreise
-
Boxen: Usyk legt Titel nieder - Kampf gegen Kabayel geplatzt
-
Neuer Hitzerekord in Deutschland: 41,3 Grad in Saarbrücken
-
Nach Vorwürfen: Pantisano bedauert Ablehnen seiner Entschuldigung durch CDU
-
Vorwurf der Vergewaltigung: Hakimi geht in Berufung
-
Deutscher Wetterdienst: Heißester Tag aller Zeiten mit 41,3 Grad
-
Schifffahrtsorganisation: 115 Schiffe und 2500 Seelaute aus Straße von Hormus evakuiert
-
Formel 1: Antonelli dominiert - Hamilton auf Distanz
-
Ironman-EM in Frankfurt: Strecke wegen Hitze verkürzt
-
Trumps Ex-Berater und Kritiker Bolton bekennt sich in Dokumentenaffäre schuldig
-
Deutschland erlebt heißesten Juni-Tag: Viele Veranstaltungen abgesagt
-
Rassismus-Vorwurf: Schweinsteiger wehrt sich
-
Neuer Juni-Hitzerekord für Deutschland mit über 40 Grad erreicht
-
Zwei Menschen in Bremen getötet: Polizei fahndet nach Verdächtigem
-
Papst Leo feiert bei Paris-Besuch Messe auf dem Place de la Concorde
-
US-Tech-Aktien sacken ab - Anleger befürchten Blase
-
Niedersachsens Ministerpräsident Lies gegen radikale Sparpläne bei VW
-
Zwei Stürme nehmen Kurs auf Japan - In Taiwan zwei Tote
-
Nach Fund von totem Baby in Renningen: Mutter unter Tötungsverdacht festgenommen
-
Bericht: Regierung verständigt sich auf Haushalt mit harten Sparmaßnahmen
-
Antonelli Schnellster in Österreich - Probleme bei Red Bull
-
Mehr als vier Jahre Haft für verbotene Lieferung von Fahrzeugteilen nach Russland
-
Tunesien: Bekannte Menschenrechtsaktivistin zu 25 Jahren Haft verurteilt
-
Mutter soll in Renningen gefundenen Säugling getötet haben
-
Sechseinhalb Jahre Haft für Untreue mit Millionenschaden in Bayern
-
Maria im Finale von Eastbourne
-
Stuttgart 21 wird noch teurer und noch später fertig
-
Etliche Veranstaltungen in Deutschland wegen Extremhitze am Wochenende abgesagt
-
Wadephul reist in die USA und nach Südamerika - Gespräche über Mercosur geplant
-
"Eine menschenverachtende Tat": Lebenslange Haft für Anschlag in Magdeburg
-
Warken will Suizidprävention stärken - Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer
-
Gericht: Kein Anspruch auf subsidiären Flüchtlingsschutz nach Häufung von Straftaten
-
Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für Bundes-Einstieg beim Panzerbauer KNDS
-
Prien plant offenbar gleichmäßigere Zeitaufteilung beim Elterngeld
-
Gouverneur: Ausnahmezustand auf der Krim nach ukrainischen Angriffen ausgerufen
-
Deutsche Bahn verschiebt Inbetriebnahme von Stuttgart 21 offiziell auf 2031
-
CL: Berlin, Magdeburg und Melsungen mit anspruchsvollen Gruppen
-
In Nationalsozialismus verfolgte Zeugen Jehovas: Streit um Archiv geht in nächste Runde
-
"Er wollte eine hohe Opferzahl": Lebenslange Haft für Anschlag in Magdeburg
-
Bundestag beschließt Vorrang für schnelles Bauen - Kritik von Umweltschützern
-
Sony stellt Verkauf von Roboterhündchen Aibo in Japan ein
-
Weniger schweinehaltende Betriebe - Zahl der Tiere aber steigend
-
AfD-Parteitag in Erfurt: Behörden rufen Gegendemonstranten zu Gewaltverzicht auf
-
DESG-Chef Große verteidigt Vorstoß: "Frist ist bindend"
Klage von Neonazisekte scheitert: Artgemeinschaft bleibt verboten
Die Neonazisekte Artgemeinschaft bleibt verboten. Die Gruppe richte sich gegen die Verfassung, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch und wies die Klage gegen das Verbot ab. Das Bundesinnenministerium hatte die Artgemeinschaft im Jahr 2023 als Verein verboten. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine zentrale Schnittstelle innerhalb der Neonaziszene. (Az. 6 A 18.23)
Sie wehrte sich gegen das Verbot und machte geltend, dass sie eine Religions- beziehungsweise Weltanschauungsgemeinschaft sei. Darum könne sie nicht als Verein verboten werden. Diese Auffassung teilte das Gericht aber nicht. Auch solche Gemeinschaften müssten sich an die für alle geltenden Gesetze halten, führte es aus.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt seien, könnten sie auf Grundlage des Vereinsrechts verboten werden. Die Richterinnen und Richter befassten sich ausführlich mit der Lehre der Gruppe - und kamen zu dem Schluss, dass diese mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.
Dabei ging es einmal um die Haltung zur Menschenwürde. Die Menschenwürde ist egalitär und gründet ausschließlich in der Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung, wie das Gericht betonte. Die Gruppe differenziere aber in vermeintliche menschliche "Rassen". Ihre eigene sogenannte Art halte sie für überlegen und werte andere Menschen ab.
Außerdem wende sich die Gruppe aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung. Auf Grundlage von nationalsozialistischen Ideen wolle sie ein passendes staatliches und gesellschaftliches Modell fördern. Auf dem Boden des Grundgesetzes könnten ihre Glaubensvorstellungen politisch nicht umgesetzt werden.
Die Artgemeinschaft gab an, keine politischen Ziele zu verfolgen und keine politischen Meinungsäußerungen bei ihren Veranstaltungen zu dulden. Das glaubte das Gericht aber nicht. Es verwies unter anderem darauf, dass auffallend oft bekannte Rechtsextremisten zu Vorträgen eingeladen worden seien.
Bei Mitgliedern der Gruppe seien außerdem historische Gegenständen aus der Zeit des Nationalsozialismus, große Hakenkreuzfahnen und Alltagsgegenstände mit Hakenkreuzen gefunden worden. Darunter waren beispielsweise Weihnachtsbaumschmuck, eine Kochschürze und Teelichthalter, wie das Gericht ausführte. Der Fund dieser Asservate runde den Eindruck ab.
C.Bruderer--VB