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In Nationalsozialismus verfolgte Zeugen Jehovas: Streit um Archiv geht in nächste Runde
Der Rechtsstreit um ein Familienarchiv von im Nationalsozialismus verfolgten Zeugen Jehovas geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob nach Angaben vom Freitag ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Das Kölner Gericht muss nun insbesondere aufklären, wie die Eigentumsverhältnisse des Archivs beim Kauf durch den Bund tatsächlich lagen und ob der Erwerb rechtmäßig war. (Az. V ZR 92/25)
Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas wurde im Nationalsozialismus verfolgt - unter anderem, weil ihre Mitglieder weder Militärdienst leisteten noch in NS-Organisationen eintraten. Viele von ihnen leisteten Widerstand und halfen anderen Verfolgten.
Etwa 14.000 Zeugen Jehovas wurden im Nationalsozialismus inhaftiert. Mehr als 1700 von ihnen starben nach Angaben der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas. Sie wurden hingerichtet oder starben wegen der schrecklichen Bedingungen in der Haft. Erst am Mittwoch wurde in Berlin ein Mahnmal für die Religionsgemeinschaft eingeweiht.
Vor dem BGH ging es um den Fall der dreizehnköpfigen Familie Kusserow aus Nordrhein-Westfalen. Zwei Brüder der Familie wurden als sogenannte Kriegsdienstverweigerer hingerichtet. Der Vater und ein weiterer Bruder starben an den Folgen ihrer Inhaftierung. Die älteste Tochter Annemarie Kusserow sammelte Briefe, Fotos und Todesurteile ihrer Angehörigen und archivierte sie - eine "einzigartige Dokumentation", wie es die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im März ausdrückte.
Annemarie Kusserow überlebte Verfolgung und Krieg und pflegte das Familienarchiv bis zu ihrem Tod im Jahr 2005. In ihrem Testament bestimmte sie die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, einen Verein der Zeugen Jehovas, zur Alleinerbin. Außerdem verfügte sie, dass das Archiv dann zur Verfügung stehen solle, wenn ihr Bruder die Dokumente kopiert und eingescannt habe. Der Bruder schrieb ein Buch über das Schicksal seiner Familie.
2009 verkaufte er das Archiv an den Staat. Wie es dazu kam, ist nicht ganz klar. Zunächst fragte eine Historikerin bei dem Verein an, um die Dokumente für eine Ausstellung auszuleihen. Dieser verwies an den Bruder, der sie zu dem Zeitpunkt hatte. In der entsprechenden E-Mail ging es allerdings nur um eine Leihgabe, nicht um einen Verkauf.
Die Zeugen Jehovas zogen vor Gericht, um die Rückgabe des Archivs zu erreichen, sie wollen das Archiv selbst ausstellen. Vor allem stört sie, dass es momentan in einem Museum der Bundeswehr zu sehen ist - die Religionsgemeinschaft lehnt Militärdienst ab. Auch sei in Dresden nur ein kleiner Teil der Sammlung ausgestellt, argumentierten sie.
Die Revision des klagenden Vereins der Zeugen Jehovas hatte vor dem BGH nun Erfolg. Nach Ansicht des BGH reicht der bisher festgestellte Sachverhalt nicht aus, um sicher zu sagen, dass der Bund das Archiv rechtmäßig kaufte. Deshalb habe das Kölner Oberlandesgericht dessen Klage auf Herausgabe des Materials nicht einfach abweisen dürfen.
Zur Klärung des Rechtsstreits seien letztlich "weitere Feststellungen erforderlich", hieß es. Das Kölner Oberlandesgericht muss nun klären, ob etwa Annemarie Kusserow Alleineigentümerin der Dokumente war, wie der Besitzverlust an dem Archiv genau erfolgte und ob der Staat beim Erwerb des Archivs ausreichende Nachforschungen zur Berechtigung des Bruders von Annemarie Kusserow als Verkäufer angestellt hat.
T.Germann--VB