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Bund und Länder einigen sich auf Ausgestaltung von Krankenhausreform
Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform geeinigt. Das angepasste Gesetz könnte somit in der nächsten Woche im Bundestag beschlossen werden, erklärte der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis am Donnerstag in Berlin. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) begrüßte die Verständigung.
"Mit der erzielten Einigung für die Anpassung kann die Krankenhausreform nun vor Ort umgesetzt werden", sagte Warken der "Rheinischen Post". "Es hat sich gelohnt, auch die Länder in den letzten Tagen und Wochen eng in die Abstimmungen einzubinden", hob sie hervor. Das Ergebnis sei "ein mehrheitsfähiger Kompromiss der Koalitionsfraktionen, der den notwendigen Transformationsprozess unserer Krankenhauslandschaft einläutet".
Weiter betonte Warken, die grundsätzlichen Ziele der Reform blieben bestehen. "Wir wollen mehr Spezialisierung, mehr Bündelung von Kapazitäten und damit eine Erhöhung der Behandlungsqualität", sagte die Ministerin. Sichergestellt werden solle aber auch weiterhin eine "Grund- und Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen". Dafür sei mit dem erzielten Kompromiss die Grundlage geschaffen worden, betonte die Ministerin.
Positiv äußerte sich auch der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Niedersachsens Ressortchef Andreas Philippi (SPD). Durch die Einigung könnte weitere Verzögerungen etwa durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Länder vermieden werden. Die Länder hatten unter anderem mehr Flexibilität bei der Zuweisung von Leistungsgruppen an Krankenhäuser gefordert.
Pantazis erklärte, der Kompromiss sichere "die praktikable Umsetzung der Krankenhausreform, ohne ihre zentralen Strukturentscheidungen zu relativieren". "Mit dieser Einigung legen wir das Fundament für eine zukunftsfeste Krankenhauslandschaft in Deutschland", betonte der SPD-Gesundheitsexperte.
Nach Informationen von Table Briefings können laut dem erzielten Kompromiss Klinikstandorten bis zum 31. Dezember spezialisierte Leistungen zugewiesen werden, ohne sich mit den Krankenkassen abstimmen zu müssen. Darauf hatten die Länder gepocht. Danach sollen die Ausnahmegenehmigungen auch ohne die Erfüllung der Qualitätskriterien zweimal für drei Jahre erteilt werden dürfen.
Aus Sicht der Länder wurde dem Portal zufolge als weiterer wichtiger Punkt festgelegt, dass die Standortsicherungen finanziert werden, die der Bündelung von Leistungen dienen. Die Beurteilung liegt demnach bei den Ländern. Darüber hinaus sollen die Definitionen, welche Kriterien für ein Fachkrankenhaus gelten, erst ab 2030 greifen.
Insgesamt bedeutet die Einigung eine weitere Aufweichung der ursprünglichen Reform von Warkens Vorgänger Karl Lauterbach (SPD). So sollen etwa Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, die Qualitätskriterien nicht erfüllen, länger gelten können. Dies soll Befürchtungen der Länder Rechnung tragen, dass viele kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum schließen müssen und dass ihnen die Umsetzung der Reform hohe Kosten verursacht.
F.Fehr--VB