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Millionen-Auflage gezahlt: Ermittlungen gegen Oligarchen Usmanow eingestellt
Die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Sanktionen gegen den russisch-usbekischen Oligarchen Alischer Usmanow sind gegen die Zahlung einer Geldauflage von zehn Millionen Euro eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft München II am Dienstag mit. Die Einstellung ist demnach bis zum vollständigen Eingang der Summe vorläufig. Sowohl Usmanow als auch das für den Fall zuständige Landgericht München II hätten der Einstellung zugestimmt, erklärte die Behörde. Usmanow habe die Auflage bereits zur Zahlung angewiesen.
Eine Geldauflage sei keine Geldstrafe oder sonstige strafähnliche Sanktion, betonte die Staatsanwaltschaft. Nach der Einstellung sei die Sache abschließend erledigt, laut Bundesverfassungsgerichts bleibe "die Unschuldsvermutung unberührt". Eine Wiederaufnahme der Ermittlungen wegen desselben Tatverdachts sei dann ausgeschlossen.
Der Weg über eine Einstellung sei angesichts der "Besonderheiten des vorliegenden Einzelfall" mit Zustimmung der Beteiligten beschritten worden, hieß es. Usmanows Verteidigung bestreite die Verbindungen des Geschäftsmanns zu fraglichen Firmen und Wertgegenständen ebenso wie die Anwendbarkeit der Sanktionsvorschriften auf ihn. Es gebe "eine Vielzahl höchstrichterlich ungeklärter Rechtsfragen", hieß es. Zudem spiele eine Rolle, dass es teils um etwaige "Formalverstöße" gehe.
Usmanow werden gute Beziehungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin nachgesagt. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine setzte die EU den Unternehmer auf ihre Sanktionslisten, zuletzt verlängerte sie dies im September. Im September 2022 durchsuchten Ermittler drei Anwesen am Tegernsee in Bayern sowie im Taunus in Hessen sowie die damals in Bremen liegende Jacht "Dilbar", die die Staatsanwaltschaft Usmanow zurechnete. Es ging um mutmaßliche Verstöße gegen Sanktionen.
Die Strafmaßnahmen der EU zielen auf das Einfrieren von russischem Vermögen im Ausland, es darf demnach nicht genutzt werden. Laut Staatsanwaltschaft München II bestand der Verdacht, dass Usmanow dagegen verstieß, indem er über ausländische Firmen 1,5 Millionen Euro für die "Überwachung" der Anwesen am Tegernsee überwies. Zudem soll er Wertgegenstände wie Weine und Gemälde nicht unverzüglich bei den Behörden angegeben haben, wie es die EU-Vorschriften verlangen.
Über seine Verteidiger ließ Usmanow alle Vorwürfe zurückweisen, diese bezeichneten seine Aufnahme auf die Sanktionsliste sowie die daraus resultierenden Vorschriften wie die Meldepflicht für Vermögen als rechtswidrig. Es kam zu Rechtsstreits. Das Landgericht in Frankfurt am Main erklärte Durchsuchungen von Wohnungen und der Jacht später für rechtswidrig. Eine Beschwerde Usmanows gegen die Razzia auf dem Schiff erklärte das Bundesverfassungsgericht für unzulässig.
D.Schlegel--VB