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"Blamage": BSW macht Bundestag vor Votum zu Wahleinsprüchen schwere Vorwürfe
Im Streit um die Einsprüche des BSW gegen die Bundestagswahl hat die Partei mit Blick auf die erwartete Ablehnung des Bundestags schwere Vorwürfe gegen das Parlament erhoben. Es sei eine "Blamage für den Bundestag", dass sich trotz "offenkundiger Zählfehler und Unregelmäßigkeiten" nur die AfD dafür ausspreche, das Wahlergebnis vom Februar zu überprüfen und ein korrektes Ergebnis festzustellen, sagte BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht am Donnerstag AFP.
"Dass bei einer Wahlprüfung Abgeordnete Richter in eigener Sache sind und dies schamlos ausnutzen, kennt man sonst nur aus einer Bananenrepublik", fuhr Wagenknecht fort. Sie verwies auf den möglichen Gang nach Karlsruhe nach der Abstimmung - dort werde das Bundesverfassungsgericht "im Namen der Demokratie eine Neuauszählung anordnen", zeigte sie sich optimistisch.
Der Bundestag stimmt am Donnerstagabend über die Einsprüche des BSW gegen das Ergebnis bei der Bundestagswahl im Februar ab. Das Bündnis Sahra Wagenknecht war denkbar knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert, es fehlten 9529 Stimmen für den Einzug. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags empfiehlt mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und Linken sowie gegen die Stimmen der AfD, die Forderung des BSW nach einer Neuauszählung zurückzuweisen.
Die Einsprüche seien unbegründet, es könne kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden, argumentiert der Ausschuss. Es ist davon auszugehen, dass das Plenum der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses folgt. Das BSW hatte für diesen Fall bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Der neue BSW-Chef Fabio de Masi verwies erneut darauf, dass die Partei "etliche Zählfehler bei einen extrem knappen Wahlergebnis dokumentiert" habe. Die Landeswahlleiter hätten "selbst eingeräumt, dass die von uns dokumentierten Anomalien mit hoher Wahrscheinlichkeit Falschzählungen zu Lasten des BSW sind, die jedoch nicht mehr geprüft wurden", sagte er AFP.
Zu einem möglichen Verfahren in Karlsruhe äußerte sich auch de Masi optimistisch: Schon 1991 habe das Bundesverfassungsgericht geurteilt, "dass in einer solchen Konstellation vollständig nachgezählt werden muss", sagte er AFP.
L.Wyss--VB