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Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
Der Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Urteil gegen den zu Prozessbeginn Mitte September 26-jährigen iranischen Staatsangehörigen aus Paderborn erging am Mittwoch wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, wie das Gericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt mitteilte.
Nach den Feststellungen des fünften Strafsenats hatte sich der Angeklagte in einem Telegram-Chat Ende Januar 2024 gegenüber einem IS-Mitglied zur Unterstützung der Miliz bekannt. In weiteren Chats dokumentierte er demnach seine Bereitschaft, sich dem IS in Syrien anzuschließen. Bereits zuvor hatte der Angeklagte laut Gericht in einem Chat damit begonnen, sich Anleitungen für den Bombenbau zu verschaffen.
Um sich auf den bewaffneten Kampf für den IS vorzubereiten, habe sich der Mann ab Mai 2024 eine Vielzahl von Anleitungen zum Bau von Bomben, zur Herstellung und Ausbringung von Gift und zum Einsatz von Waffen beschafft. Im Juni habe er Kontakt zur Witwe eines gestorbenen IS-Kämpfers aufgenommen, die in einem Lager in Syrien mit ihren Kindern gelebt habe, und ihr einen Betrag von 100 Dollar zur Unterstützung übermittelt.
Er wollte laut Gericht von der Türkei aus mit Hilfe von Schleusern nach Syrien gelangen, um sich dem IS anzuschließen. Dort wollte er sich im Umgang mit Schusswaffen und im Bau von Bomben ausbilden lassen, um Sprengstoffanschläge und andere Attentate gegen die damalige syrische Staatsführung und rivalisierende Gruppen zu begehen. Am 15. Oktober 2024 wurde er vor dem Abflug nach Istanbul am Flughafen Hannover festgenommen.
Im Prozess forderte die Generalstaatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft können binnen einer Frist von einer Woche ab der Urteilsverkündung dagegen Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
S.Gantenbein--VB