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BFH bestätigt Steuer auf Gazprom-Zahlung an Landesstiftung Mecklenburg-Vorpommern
Die landeseigene Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern muss auf Zahlungen der Gazprom-Tochter Nord Stream 2 AG Schenkungsteuer in Millionenhöhe zahlen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. (Az. II R 12/24)
Die Anfang 2021 gegründete Landesstiftung gilt als Tarnorganisation, um trotz US-Sanktionen die Gaspipeline Nordstream 2 fertigbauen zu können. Sie wickelte Großteile des Baus ab und wurde hierfür von der Nord Stream 2 AG vergütet.
Über diese Vergütungen hinaus leistete die in der Schweiz ansässige Gazprom-Tochter im Gründungsjahr 2021 zwei weitere Zahlungen in Höhe von 20 Millionen Euro an die Stiftung. Das Finanzamt forderte hierfür Schenkungsteuer. Der Betrag des Steuerbescheids ist nicht genannt, regulär würde die Schenkungsteuer knapp 9,7 Millionen Euro betragen.
Die hiergegen gerichtete Klage der Stiftung hatte schon vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern keinen Erfolg. In oberster Instanz wies nun auch der BFH die Klage ab. Zwar handle es sich um "freigiebige Zuwendungen" ohne Gegenleistung. Diese seien aber nicht von der Steuer befreit.
Steuerfrei bleiben Zuwendungen an Vereine oder auch Stiftungen, die gemeinnützige Ziele verfolgen. Die Stiftung Klima- und Umweltschutz habe aber "nicht ausnahmslos und uneingeschränkt" solche steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, erklärte der BFH zur Begründung. Landesstiftungen sind zudem auch dann begünstigt, wenn sie nur Belange des jeweiligen Landes verfolgen. Auch dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.
T.Zimmermann--VB