-
Trump droht EU mit Handelsstopp bei engerer Partnerschaft mit Kanada
-
US-Kongress stimmt für deutlich verschärfte Russland-Sanktionen
-
Letztes TV-Duell vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Schwesig in Angriffslaune
-
Berlin-Wahl: "Wahlarena" macht Differenzen zwischen SPD und Linke deutlich
-
Titeljagd eröffnet: Leverkusen mit glanzlosem Auftaktsieg
-
Handball: Berlin unterliegt Veszprem deutlich
-
Weißes Haus kritisiert Leitzinserhöhung der Fed
-
Deutschland und Kanada wollen KI "im Dienste des Menschen" fördern
-
Niederlage für Trump: US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023
-
3. Liga: Rostock jubelt spät - Essen gewinnt in Mannheim
-
Deutschland und Kanada wollen Entwicklung von KI "im Dienste des Menschen" vorantreiben
-
US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
US-Zentralbank erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
UN-Generalsekretär Guterres ruft zu internationaler Koordination bei KI auf
-
"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen
-
Wirtschaftsministerin Reiche will Spritpreise per Steuerrabatt senken
-
Früherer "First Dog": Obamas Hund Sunny ist tot
-
25 Jahre Haft für Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen
-
Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl
-
Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier
-
Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main
-
Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen
-
Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
-
Bayern verlängern auch mit Sportdirektor Freund
-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
-
Deutsche und internationale Stars bei Filmfestival in San Sebastián
-
Athleten Deutschland: Herber tritt im Sommer 2027 ab
-
Zivilschutz: 20 Tote und dutzende Vermisste bei Einsturz von Gebäude im Gazastreifen
-
CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten - gemeinsame Erklärung
-
Korruptionsprozess gegen französische Ex-Ministerin Dati hat begonnen
-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
BFH bestätigt Steuer auf Gazprom-Zahlung an Landesstiftung Mecklenburg-Vorpommern
Die landeseigene Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern muss auf Zahlungen der Gazprom-Tochter Nord Stream 2 AG Schenkungsteuer in Millionenhöhe zahlen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. (Az. II R 12/24)
Die Anfang 2021 gegründete Landesstiftung gilt als Tarnorganisation, um trotz US-Sanktionen die Gaspipeline Nordstream 2 fertigbauen zu können. Sie wickelte Großteile des Baus ab und wurde hierfür von der Nord Stream 2 AG vergütet.
Über diese Vergütungen hinaus leistete die in der Schweiz ansässige Gazprom-Tochter im Gründungsjahr 2021 zwei weitere Zahlungen in Höhe von 20 Millionen Euro an die Stiftung. Das Finanzamt forderte hierfür Schenkungsteuer. Der Betrag des Steuerbescheids ist nicht genannt, regulär würde die Schenkungsteuer knapp 9,7 Millionen Euro betragen.
Die hiergegen gerichtete Klage der Stiftung hatte schon vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern keinen Erfolg. In oberster Instanz wies nun auch der BFH die Klage ab. Zwar handle es sich um "freigiebige Zuwendungen" ohne Gegenleistung. Diese seien aber nicht von der Steuer befreit.
Steuerfrei bleiben Zuwendungen an Vereine oder auch Stiftungen, die gemeinnützige Ziele verfolgen. Die Stiftung Klima- und Umweltschutz habe aber "nicht ausnahmslos und uneingeschränkt" solche steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, erklärte der BFH zur Begründung. Landesstiftungen sind zudem auch dann begünstigt, wenn sie nur Belange des jeweiligen Landes verfolgen. Auch dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.
T.Zimmermann--VB